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Firmengründung Gibraltar: 10% Körperschaftssteuer oder Steuerfreistellung, EU-Gesellschaft Firma gründen
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Firmengründung Gibraltar: Allgemeines
Gibraltar ist nicht souveränes Überseegebiet von Großbritannien und der EU zugehörig. Gibraltar ist aber nicht umsatzsteuerrechtliches Gemeinschaftsgebiet und nicht EU-Zollgebiet.
Gibraltar unterhält keine Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, somit Abschirmwirkungen eines DBAs nicht vorhanden. Das Doppelbesteuerungsabkommen UK ist nicht anwendbar.
Gibraltar besteuert Unternehmen mit 10% Körperschaftssteuer. Offshore Companies zahlen keine Steuern. Allerdings muss dafür die geschäftliche Oberleitung außerhalb Gibraltars belegen sein inkl. des Büros und es dürfen nur ausländische Einkünfte realisiert werden. Eine solche Gestaltung ist in der steuerlichen Praxis in der Regel nicht darstellbar.
Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland (außer bei Holding 1%), keine Umsatzsteuer.
Firmengründung Gibraltar und Dienstleistungen unserer Kanzlei

- Firmengründung Gibraltar Limited, Eintrag ins Register
- Registered Office bis ordentlicher Geschäftssitz (ausreichender Substanz Escape, Verhinderung der Annahme einer reinen Briefkastengesellschaft)
- Stellung Treuhand-Direktor (Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte)
- Konto für die Gesellschaft auf Gibraltar, inkl. Kreditkarte und Online-Banking
- Auf Wunsch Stellung eines Treuhand-Shareholders
- Ergänzend: Schiffsregistierung auf Gibraltar, Gründung von Stiftungen und Trusts, Investmentfonds.
Firmengründung Gibraltar und Betriebsstätte auf Gibraltar
Um in den Genuss der niedrigen Besteuerung zu kommen, muss die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft auf Gibraltar verhindert werden, mithin muss die steuerliche Betriebsstätte auf Gibraltar belegen sein:
- Betriebsstättenbegriff nach 5 OECD-MA:
Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer, löst immer eine Betriebsstätte auf Gibraltar aus, unabhängig vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.
Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“: - Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Gibraltar und tritt als Direktor der Gesellschaft auf ODER
- sofern keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Gibraltar ansässige Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben auf Gibraltar aufhält, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte auf Gibraltar gewöhnlich wahrzunehmen ODER
- unsere Kanzlei auf Gibraltar stellt einen Treuhand-bzw. angestellten Direktor.
Firmengründung Gibraltar und Substanz-Escape auf Gibraltar
Ein reines Registered Office ist kein ordentlicher Geschäftssitz. Es müssen aber nicht immer große Büros sein. Der erforderliche Substanz-Escape hängt von der „Vergleichbarkeit“ ab.
Es muss also in jedem Falle der Eindruck vermieden werden, dass die Gesellschaft auf Gibraltar von einem anderen Land „ferngesteuert“ wird und/oder dass es sich auf Gibraltar nur um eine „Schein-oder Briefkastengesellschaft“ handelt. Zu beachten ist, dass Gibraltar mit vielen Ländern sogenannte Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten unterzeichnet hat, u.a. auch mit Deutschland.
Firmengründung Gibraltar und Holding
Reine Beteiligungserlöse werden nicht besteuert (Holdingprivileg), sofern die Töchter aktiv im Sinne sind und der ordentlichen Besteuerung unterliegen. Andere Einnahmen der Holding werden mit 10% besteuert. Dividenden-Weiterausschüttungen aus der Holding unterliegen einer Quellensteuer von 1%. Steuerneutraler Übertrag der Assets der Tochtergesellschaften mittels EU-Fusionsrichtlinie oder Gesellschafter-Fremdfinanzierung ist möglich.
Firmengründung Gibraltar und Alternativen
Niedrigsteuerländer in der EU sind außerdem:
- Madeira und die kanarische Sonderzone ZEC (5% Steuern, jedoch mit Auflagen hinsichtlich Mitarbeiter und Investitionen). Die ZEC gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet. ·
- Bulgarien (10%)
- Ungarn (10%)
- Zypern und Irland (12,5%)
- Malta mit dem Malta Holding-Modell (5% Steuern)
- Slowakei 23%, Tschechien mit 19%
- Lettland mit 15%
- Sonderfall: UK-Agency-Konstruktion: Es können bis 80% der Gewinne auf eine Offshore-Gesellschaft (Nullsteuer-Oase) „verlagert werden“. Allerdings hohe Voraussetzungen hinsichtlich Substanz-Escape der englischen Ltd. und vor allem der Offshore-Gesellschaft (Fremdvergleichsgrundsätze).
GGF. kommt noch Liechtenstein (EWR) mit 12,5% Körperschaftssteuer in Frage.
Firmengründung Gibraltar: Gute geografische Lage bietet hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten
Gibraltar liegt direkt an der Grenze zu Spanien. Marbella liegt nur ca. 70 km entfernt.
Somit können sich weitere interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, im Kontext einer Firmengründung auf Gibraltar und der Besteuerung der natürlichen Person (unbeschränkte Steuerpflicht, Einkommen und Dividendenausschüttungen): Wohnsitzname auf Gibraltar (zur ständigen Nutzung eingerichteter Wohnraum), zweiter Wohnsitz in Spanien.