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EU-Förderprogramm: EU-Förderprogramm CORNET (ERA-NET)

EU-Förderprogramm: CORNET (ERA-NET)

Rahmenzielsetzung:

Cornet steht für Collective Research Networking. Dieses Netzwerk steht für Informationsaustausch und Zusammenarbeit von nationalen und regionalen Programmen sowie Systemen für kollektive Forschungsaktivitäten in Europa. Ziel ist es die enge Zusammenarbeit zwischen zuständigen nationalen und regionalen Ministerien zu fördern und den Aufbau von transnationaler kollektiver Forschung mit nationaler/regionaler Finanzierung zu ermöglichen.

Ziele:

  • Unterstützung transnationaler Projekte in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung
  • Ein breites Feld von Firmen, speziell kleine und mittelständische Unternehmen, sollen unterstützt werden
  • Spezielle Forschungsfelder und Themen sind nicht vorgegeben und können von den Bewerbern selbst bestimmt werden

Förderfähige Themenbereiche:

Gesundheit, Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, und Biotechnologie, Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, Umwelt (einschließlich Klima­wandel), Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften.

Förderfähige Länder:

Österreich, Belgien, Zypern, Tschechien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Holland, Polen, Slowenien, Türkei

Förderfähige Antragssteller:

Projektkonsortien von Verbänden, Handelsvereinigungen oder Gruppen von Industrieunterneh­mungen müssen aus mindestens zwei verschiedenen europäischen Ländern kommen.

Antragsfristen: 31.03.2010 Laufzeit: Bis Ende 2011

EU-Förderprogramm:

Eurostars (marktnahe Forschungsförderung) (Gemeinsames Programm der EU und einzelner Nationalstaaten)

Rahmenzielsetzung:

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU verfolgt das EU-Programm Eurostars das Ziel KMU, die mind. 10% ihres Umsatzes in F&E-Aktivitäten investieren, zu verstärkter Kooperation in Europa im Bereich F&E zu motivieren.

(Laufzeit 2007 –2013, 300 Mio. von den Mitgliedsländern, 100 Mio. von der Kommission, rund 60 Mio. pro Jahr)

Allgemeine Informationen:

  • Bottom-up Ansatz
  • Laufend Projekteinreichung möglich
  • Zwei Stichtage pro Jahr
  • 1 gemeinsamer Eurostars-Antrag pro Projekt (in Englisch) zentral einreichen
  • Externe Evaluierung der Projektanträge
  • Unabhängiges Expertengremium erstellt Rangliste
  • Ergebnisse nach 3 Monaten
  • Alle Mitgliedsländer erkennen Rangliste an
  • Förderung erfolgt national

Förderfähige Länder:

  • Österreich, Belgien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland , Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei und Vereinigte Königreich

Antragsvoraussetzungen:

  • Projektkoordination durch ein forschungsintensives KMU
  • Mindestens 50% der Projektkosten werden durch KMU getragen
  • KMU gemäß Definition der EU
  • Alle Projektpartner sind Juristische Personen
  • Doppelförderungsausschluss
  • Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 EuroStars-Mitgliedsländern
  • Kein im Projekt vertretenes Land repräsentiert mehr als 75% der Projektkosten
  • Projektlaufzeit ≤3 Jahre
  • Markteinführung der Projektergebnisse nach maximal 2 Jahren

Regelung in Deutschland:

  • 5 Mio. Euro pro Jahr
  • Maximal 1 Mio. Euro Förderung pro Projekt
  • Förderquoten: KMU bis zu 50%, Großunternehmen bis zu 25% und Universitäten/ Forschungseinrichtungen bis zu 100%

Nächster Cut-off :

  • 30.09.2010

EU-Förderprogramm: Marie-Curie Industry-Academia Partnerships and Path ways

7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (FP7)

Ziel:

Zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen findet ein langfristiger Personalaustausch für ein gemeinsames Forschungsprojekt statt.

Struktur des Personalaustausches:

  • Abordnung zwischen 2-24 Monate, insgesamt mindestens 12 Monate, kann in kleine Einheiten aufgeteilt werden. Die Entsende-Organisation verpflichtet sich, die Person nach der Entsendung mindestens 12 Monate wieder einzugliedern.
  • Möglichst beidseitige Abordnung, aber einseitiger Austausch ist auch möglich.
  • Entsandtenprofil: Keine Einschränkung, auch junge Forscher (z.B. Doktoranden), in den ersten 4 Jahren nach Studienende.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beschäftigung von erfahrenen Forschern für 1-2 Jahre.

Konsortialpartner müssen aus mindestens 2 verschiedenen Ländern kommen; nach bisherigen Erfahrungen sind es meistens 2-3 Partner, in sehr großen auch 5-7.

Normalerweise dauern die Projekte 3-4 Jahre.

Das Forschungsprojekt ist frei wählbar.

Förderfähige Kostenkategorien:

  • Austausch /Abordnung zwischen Industrie und Wissenschaft. Es werden die Kosten erstattet, die sich aus der Abordnung ergeben:
    • Lebensunterhaltskosten (Beitrag zu Lohnkosten)
    • Mobilitätszuschuss
    • Beitrag zu anderen Kosten (Werbung, Forschungskosten, …)
  • Beschäftigung von erfahrenen Forschern außerhalb der teilnehmenden Organisationen, für die Einbindung in den Wissenstransfer und/oder das Training von Forschern
    • Ggf. einmaliger Zuschuss für neu eingestellte Forscher
  • Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen, anderen Netzwerkaktivitäten
  • Projektmanagement
  • Für kleine und mittlere Unternehmen: Unter bestimmten Bedingungen Kosten in Verbindung mit kleineren Ausrüstungsausgaben

Förderfähige Antragsteller: juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, z.B. Unternehmen, Kommunen, Hochschulen.

Nächste Antragsfrist: Sommer 2010

  • Zuschlagsentscheidung: voraussichtlich 4 Monate nach Ende der Ausschreibungsfrist.
  • Unterzeichnung des Vertrags mit der Europäischen Kommission: voraussichtlich 6 Monate nach Ende der Ausschreibungsfrist.

EU-Förderprogramm: 7.Forschungsrahmenprogramm 2007-2013 (FP7)

Einleitung:

Forschungsaktivitäten in der EU werden seit 2007 durch das 7. Forschungsrahmenprogramm unterstützt. Dieses zielt a b auf die technologische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung, auf die Pionierforschung in Europa, auf die Mobilität von Forschern innerhalb und außerhalb Europas sowie auf den Ausbau von Forschungskapazitäten.

Rahmenziele

  • Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie in der EU durch Bündelung von Ressourcen,
  • Entwicklung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU durch gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen sowie Stärkung der Humanressourcen und Mobilität,
  • Unterstützung von Unternehmen – einschließlich KMU, Forschungszentren und Hochschulen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität,
  • Unterstützung der EU-Politik durch Koordinierung nationaler Programme.

Förderfähige Länder:

  • 27 EU-Mitgliedsstaaten
  • Assoziierte Staaten und EU-Beitrittskandidaten:
  • Albanien, Bosnien Herzegowina, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien (FYROM), Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und die Türkei
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Drittländer im Rahmen der Internationalen Kooperation (International Cooperation Partner Countries).

Förderfähige Antragsteller:

  • Juristische Personen (Unternehmen, private und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen): in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Beitrittskandidatenstaat oder in einem Assoziierten Staat/Beitrittskandidaten, ggf. in Drittländern,
  • Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der EU,
  • Internationale Organisationen von europäischem Interesse (sofern sich die Mehrheit ihrer Mitglieder aus Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten zusammensetzt).

Förderformen (Instrumente)

Das 7. Forschungsrahmenprogramm sieht verschiedene Förderformen vor. Im jeweiligen Aufruf für Projektvorschläge ist angegeben, welches Instrument zur Förderung ausgeschrieben wird.

Verbundprojekte

Unterstützung für Forschungsprojekte, um neue Technologien, Produkte oder gemeinsame Ressourcen für die Forschung zu entwickeln. Größenordnung, Gegenstandsbereich und interne Organisation der Projekte können je nach Bereich und Einzelthema variieren.

Exzellenznetze

Unterstützung für gemeinsame Aktivitäten mehrerer Forschungseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten und Ressourcen in einem bestimmten Bereich zusammenlegen. Ziel ist die längerfristige Zusammenarbeit von Forschungsteams.

Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Unterstützung für Maßnahmen, die der Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten und -strategien dienen (u. a. Vernetzung, Austausch, grenzüberschreitender Zugang zu Forschungsinfra­strukturen, Studien, Konferenzen).

Weitere Fördermechanismen

Förderung der „Pionierforschung“

Unterstützung für Projekte, die von individuellen nationalen oder transnationalen Forschungsteams durchgeführt werden

Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern

Das Instrument wird hauptsächlich für die Durchführung der Marie-Curie-Maßnahmen eingesetzt werden.

Forschung für spezielle Gruppen (insbesondere KMU)

Unterstützung für Forschungsprojekte, bei denen der Hauptteil der Forschungsarbeit von Hochschulen, Forschungszentren oder sonstigen Rechtspersonen für spezielle Gruppen, insbesondere KMU oder KMU­Ver bände, durchgeführt wird.

Förderung von Infrastrukturen

Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen. Diese sind Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleitungen, die von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft in allen Bereichen der Wissenschaft und Technologie benötigt werden, um an der Spitze der Forschung zu bleiben und den Ausbau der Wissensgrundlage und des technologischen Know-hows zu unterstützen.

EU-Beiträge zu multifinanzierten Initiativen

Unterstützung gemeinsamer nationaler Forschungsprogramme (ERA-NET und ERA-NET Plus) und „Gemeinsamer Technologieinitiativen (JTI): Public Private Partnership.

Förderquote:

  • Forschungsaktivitäten: bis zu 50% der erstattungsfähigen Kosten.
    Ist die teilnehmende Organisation aber eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, ein KMU, eine Universität, höhere Bildungseinrichtung oder eine Forschungsorganisation, beträgt die Förderrate bis zu 75%.
  • Sicherheitsbezogene Forschungs- und technologischen Entwicklungsaktivitäten: bis zu 75%.
  • Demonstrationsaktivitäten: bis zu 50% der erstattungsfähigen Kosten .
  • Andere Aktivitäten, einschließlich Management und Training: bis zu 100%
  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (und „Marie Curie-Maßnahmen“: Programm „MENSCHEN“) bis zu 100%.
  • Maßnahmen der Pionierforschung (IDEAS) des European Research Councils (ERC): bis zu 100%.

Förderprogramme der EU

Die finanzielle Unterstützung der EU für Kleinunternehmen ist entweder direkter oder indirekter Art. Unter indirekter Unterstützung ist die Verbesserung des Zugangs zu regelmäßigen geschäftlichen Investitionen und Umlaufkapital zu verstehen, während eine direkte Unterstützung meist in Form einer Mitfinanzierung von Projektaktivitäten geleistet wird.

Indirekte Unterstützung

Diese Unterstützung wird durch Finanzintermediäre bereitgestellt, die Finanzmittel der EU mit ihren eigenen Produkten und Dienstleistungen kombinieren. Obwohl sie den einzelnen Unternehmen nicht direkt gewährt wird, hilft sie kleinen Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen. Zu den Arten der indirekten Finanzierung gehören Garantien, Eigenkapital und Mezzaninkapital.

Abgewickelt wird die indirekte Unterstützung im Allgemeinen über das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der EU und im Speziellen über das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP).

Das CIP wird im Auftrag der Europäischen Kommission durch den Europäischen Investitionsfonds verwaltet, der direkt mit den Finanzintermediären wie Garantiegesellschaften, Risikokapitalfonds und anderen Geldgebern zusammenarbeitet, die auf Mezzaninkapital spezialisiert sind. Diese Institutionen müssen nachweisen, dass sie im Vergleich zu ihren regulären Geschäftstätigkeiten ein zusätzliches Risiko eingehen.

Im Zeitraum 2007-2013 wird über die Finanzintermediäre mehr als 1 Milliarde Euro in den EU-Markt fließen. Über das CIP können voraussichtlich etwa 500 000 Unternehmen erreicht werden. Über das CIP können voraussichtlich etwa 500 000 Unternehmen erreicht werden.

Ebenfalls durch Finanzintermediäre ausgeführt wird die JEREMIE-Initiative, die Bestandteil der EU-Strukturfonds ist. Durch die Initiative wird der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen auf regionaler und lokaler Ebene in allen Mitgliedstaaten der EU verbessert. Unternehmen erhalten die Finanzmittel von Banken oder Risikokapitalfonds, die in den Regionen tätig sind. Die Initiative hilft nationalen Behörden – mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds – Finanzinstrumente zu schaffen. Die nationalen und lokalen Verwaltungsbehörden stellen ihrerseits Informationen über Finanzintermediäre bereit.

Direkte Unterstützung

In der Regel erhalten Unternehmen direkte Unterstützung in Form von Zuschüssen, die einen Teil der Kosten für ein Projekt decken, über einen einzigen Kontaktpunkt.

Unternehmen können diese Unterstützung beantragen, indem sie an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen. Die eingereichten Projekte werden evaluiert, und die erfolgreichen Bewerber erhalten entsprechende Zuschüsse.

Die Finanzmittel für die direkte Unterstützung stammen aus verschiedenen EU-Programmen:

Forschung und Entwicklung: Siebtes Rahmenprogramm (7. RP)

Dieses übergeordnete Programm wird von der Europäischen Kommission verwaltet und enthält sämtliche forschungsbezogenen EU-Finanzmittel.

Im Zeitraum 2007 bis 2013 werden rund 50 Milliarden Euro bereitgestellt, von denen 15 % kleinen Unternehmen zugute kommen sollen.

Allgemeine und berufliche Bildung: Programm für lebenslanges Lernen

Mit einem Budget von nahezu 7 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 bietet das Programm für lebenslanges Lernen Finanzmittel sowohl für das Lernen am Arbeitsplatz (z. B. Leonardo da Vinci-Programm) als auch außerhalb des Arbeitsplatzes für alle Lebensabschnitte.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur verwaltet die zentralen Aktivitäten des Programms (die dezentralen Aktivitäten werden von nationalen Agenturen verwaltet).

Umwelt: LIFE+

Mit einem Budget von 2,1 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 bietet LIFE+ Unterstützung speziell für Umwelt- und Naturschutzprojekte. Das Programm wird von der Europäischen Kommission verwaltet.

Energie: Intelligente Energie – Europa

Dieses Programm bezuschusst Verbesserungen auf dem EU-Energiemarkt mit dem Ziel, Energie einzusparen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Es ist Bestandteil des CIP (2007-2013) und verfügt über ein Budget in Höhe von 730 Millionen Euro.

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verwaltet die im Rahmen dieses Projekts bezuschussten Projekte und Veranstaltungen.

Verkehr: Marco Polo

Mit diesem Programm wird nachhaltiger und kostengünstiger Verkehr gefördert, indem neue Konzepte wie „Meeresautobahnen“ und Maßnahmen gegen Verkehrsinfarkte unterstützt werden.

Mit einem Haushalt von400 Millionen Euro für den Zeitraum 2007-2013 deckt dieses Programm auch Nachbarländer der EU ab. Es wird von der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verwaltet.

Optimale Nutzung aller Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und UnternehmeR: Unser  fördermittelcheck

Bund, Länder und EU sorgen mit einer Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen für eine höhere Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland. Unsere Datenbank Fördermittel und Kreditrechner schafft Transparenz und gibt einen vollständigen Überblick über die Fördermöglichkeiten.

LEISTUNGSMERKMALE:

  • Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU  werden in der Analyse berücksichtigt
  • Datenbank mit Informationen über individuelle Programme, Titel, Geldgeber und Land, Fristen, Laufzeiten, Zinssätze u. v. m.
  • Internet-Datenbank mit tagesaktuellen Förderprogrammdaten fließen in die Analyse ein
  • Professioneller Kreditrechner auf Banken-Niveau für komplette Finanzierungspläne
  • Alle Originalrichtlinien und Antragsformulare werden im Rahmen der Analyse an den Kunden ausgegeben 

GEBÜHREN

Die Gebühren des Fördermittelchecks richten sich nach der Datenabfrage, also ob nur Deutsche Fördermittel und/oder Fördermittel der EU. Sie erhalten eine detaillierte Auswertung aller in Frage kommenden Fördermittel, inkl. original Antragsformulare. Der Fördermittelcheck dauert 5-10 Tage. Die Gebühren sind vorab zu leisten. Sie erhalten nach Buchung ein Datenblatt zur Eingabe Ihrer Eckdaten als Voraussetzung für den Fördermittelcheck. Der Fördermittelcheck kann mit unserer Dienstleistung „Investorensuche“ kombiniert werden.

Allgemeines zum Thema

Den mittelständischen Unternehmen stehen zur Zeit zwischen 1500-2000 Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von über 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese von der EU, vom Bund und den Ländern bereitgestellten Fördermittel werden jedoch nur zu ca. 60% genutzt, obwohl

ca. 90% aller Investitionen förderungsfähig sind
bis zu 24% der Investitionskosten eingespart werden können
ca. 30% aller Förderungen auch ohne Investitionen vergeben werden.

Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Nachfrage nach öffentlichen Fördermitteln hoch, da andere Finanzierungsformen wie z.B. eigene Mittel oder auch Fremdkapital in Form von Bankkrediten nicht oder nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Die meisten Unternehmen geraten jedoch durch eine falsche Vorbereitung und Planung der Finanzierung häufig in Schwierigkeiten.  

Wann lohnt sich der Fördermittelcheck?

Der Fördermittelcheck lohnt sich ab einer Investitionssumme von 120.000,00 Euro und einem Eigenkapitalanteil von mindestens 25%. Bei geringeren Summen und/oder Eigenkapitalanteil sind die Kapitalgeber bzw. vorgeschalteten Banken nicht bereit, ein solches Vorhaben zu unterstützen (Ausnahme: Mirco-Darlehn der KfW für Existenzgründer). U.U. kann die mangelnde Eigenkapitalquote durch die Bürgengemeinschaft des Landes „ersetzt“ werden.

Bei bestehenden Unternehmen muss die wirtschaftliche Prognose entsprechend gut sein, Existenzgründer müssen durch Vorlage eines Business-Plans glaubhaft machen, das die Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat. Vom Grundsatz her gilt aber: Die Investition von 299,00 Euro für den Fördermittelcheck lohnt sich fast immer, selbst wenn einmal keine Programme in Anspruch genommen werden können. Denn Förderprogramme schonen das Eigenkapital bzw. können nicht vorhandenes Eigenkapital für Unternehmensinstallation bzw. Unternehmenswachstum ersetzen. Mithin ist häufig allein durch die Inanspruchnahme von Fördermittel die Realisierung des Projektes möglich. Im Rahmen von Fördermittel wird die Liquidität des Unternehmers und Unternehmens geprüft. Sofern der Unternehmer also eine schlechte Schufa ausweist, werden Fördermittel in aller Regel nicht bewilligt (Ersatzweise kann ein Dritter als Bürge auftreten). Kann bei schlechter Unternehmensliquidität nachgewiesen werden, dass es sich nur um einen vorübergehenden Engpass handelt, besteht i.d.R. kein Anlass zur Verweigerung der Fördermittel.

Existenzgründung und Fördermittel

Für Existenzgründer gilt: Denken Sie bei Ihrer Gründung unbedingt an öffentliche Förderprogramme. Denn der Bund und die Länder unterstützen den Aufbau einer unternehmerischen Existenz durch zahlreiche Hilfen. Bedenken Sie dabei, dass ein Existenzgründer im Schnitt gerademal 15.000 EUR an eigenen Mitteln mitbringt. Der durchschnittliche Kapitalbedarf je Gründung beläuft sich aber auf 125.000 EUR. Doch die Lücken lassen sich mit den Hilfen von Bund und Ländern durchaus schließen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

Wer öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen will, muss ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Gründer eine tragfähige Vollexistenz anstrebt. Wichtig: Öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder können Sie bei Ihrer Hausbank beantragen oder die Antragsformulare online oder offline ausfüllen und direkt an die Ausgabebank schicken. Schließen Sie keine Kredit- oder Kaufverträge ab, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren. Denn: Die staatlichen Fördermittel müssen vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden; im nachhinein gibt es kein Geld (Ausnahme: Investitionszulage). Wer schon den Kaufvertrag für eine Maschine unterschrieben hat, bekommt dafür kein Geld mehr. Außerdem benötigen Sie für das Eigenkapitalhilfedarlehen sowie für diverse andere Förderkredite der Bundesländer ein Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen oder eines Betriebsberaters der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Legen Sie diesem alle Antragsunterlagen vor, die Sie für die Bank oder Sparkasse zusammengestellt haben. Oft möchte der Gutachter Ihre betrieblichen Räumlichkeiten sehen, um sich so besser ein Bild von Ihrem Vorhaben machen zu können. 

Was sind Fördermittel?

I.d.R. sind öffentliche Fördermittel zinsgünstige Darlehn über einen langen Tilgungszeitraum (z.B. 6- 10 Jahre), mit tilgungsfreien Zeiträumen bis zu 2 Jahren. Daneben werden bestimmte „Felder“ durch spezielle Programme gefördert, z.B.:

  • Einstellung von Arbeitnehmern
  • Umweltschutz im Unternehmen
  • Techniken des Umweltschutzes
  • Forschungsvorhaben zum Nutzen der Allgemeinheit
  • Unternehmensansiedlungen in strukturschwachen Gebieten
  • Existenzgründungen 

Fördermittel werden auf den Ebenen der EU, der Länder und der Gemeinden vergeben. „Indirekte Fördermittel“ (werden in die Analyse mit einbezogen) sind z.B. Gehaltszuwendungen der Bundesagentur für Arbeit oder Überbrückungsgeld im Rahmen einer Existenzgründung.

Im Rahmen von Existenzgründungen in Deutschland, werden überwiegend „Betriebsmittel“ finanziert, also z.B. Büroeinrichtung, Einrichtungen zur Telekommunikation usw.. Nicht finanziert werden z.B. Mittel für Werbung-und Marketing.

Es gibt rund 600 Förderprogramme für Existenzgründer bei EU, Bund und Ländern.