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Fördermittel – Förderprogramme der EU

Fördermittelcheck eu Fördermittel

Im Rahmen unseres Fördermittelchecks für EU-Fördermittel analysieren wir mögliche Fördermittel für kleine bis Großunternehmen. Dieses auf nationaler Ebene (EU Länder, z.B. Deutschland,Österreich), auf internationaler Ebene und/oder im Kontext von Betriebsstättenverlagerungen und/oder Betriebsstättenansiedlungen im Ausland, Beispiel:

Ein Deutscher Unternehmer für Solartechnologie möchte eine Betriebsstätte in Spanien gründen und ergänzend Landes- (also spanische) und EU Fördermittel in Anspruch nehmen. Als internationale Steuerkanzlei gründen wir für den Mandanten die Gesellschaft in Spanien, einschließlich Gestaltungen der verbundenen Unternehmen und/oder Installation einer Holding sofern sinnvoll. Über unseren Fördermittelcheck analysieren wir mögliche Fördermittel auf Landesebene und EU.

Die Vielzahl der Förderprogramme auf Landesebene und EU

Der „Laie“ ist mit der Vielzahl der Fördermöglichkeiten i.d.R. überfordert. Zwar existieren im Internet zahlreiche Datenbanken die Auskunft erteilen, jedoch verbleiben selbst bei genauer Angabe der Eckdaten zahlreiche mögliche Fördermittel, deren Zuordnung für den Laien fast unmöglich ist, ganz zu schweigen von der komplexen Antragsstellung. Und das bereits auf nationaler Ebene. Die Spezialisten unserer Steuer-und Anwaltskanzlei sind hingegen in der Lage, eine individuelle Analyse zu erstellen und dem Mandanten genau die Fördermittel zu offerieren, die in Betracht kommen. Häufig decken die Fördermittel auch nur 50% oder weniger der notwendigen Investitionen. Die Differenz kann durch Leadinvestoren“ „ausgeglichen werden“. Dieses kann ein Investor sein, die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung oder auch Venture Capital oder Fremdkapital über andere Wege. Auch hier bieten wir Lösungen an, z.B. über unsere Investorensuche und/oder den Massnahmen zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung. Somit ist gewährleistet, dass unsere Mandanten nicht verschiedene Stellen bemühen müssen, um das Ziel zu erreichen.

Kurze Übersicht über EU Förderprogramme:

Programm „Intelligente Energie – Europa“

Teilprogramm des Rahmenprogramms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP)

Laufzeit

  • 2007-2013

Fördermittel

  • 3 621 300 000 EUR für das Rahmenprogramm ingesamt, davon 20 % für das Programm „Intelligente Energie — Europa“.

Ziele

  • Verbesserung der Energieeffizienz und rationelle Nutzung der Energiequellen;
  • Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen und Diversifizierung der Energieversorgung;
  • Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Verkehrswesen.

Maßnahmen

Verbesserung der Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

  • Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der rationellen Nutzung von Energie, insbesondere im Bauwesen und in der Industrie;
  • Unterstützung der Ausarbeitung und Anwendung gesetzgeberischer Maßnahmen.

Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen (ALTENER)

  • Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen für die zentrale und die dezentrale Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte und somit Diversifizierung der Energieversorgung;
  • Integration neuer und erneuerbarer Energiequellen in das lokale Umfeld und in die Energiesysteme;
  • Unterstützung der Ausarbeitung und Anwendung gesetzgeberischer Maßnahmen.

Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Verkehrswesen (STEER)

  • Unterstützung von Initiativen zu allen energiespezifischen Aspekten des Verkehrswesens und zur Diversifizierung der Kraftstoffe;
  • Förderung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz im Verkehrswesen;
  • Unterstützung der Ausarbeitung und Anwendung gesetzgeberischer Maßnahmen.

Bereichsübergreifende Aktionen

  • Integration von Konzepten der Energieeffizienz und von erneuerbaren Energiequellen in verschiedene Bereiche der Wirtschaft;
  • Zusammenführung verschiedener Instrumente und Akteure innerhalb einer Aktion oder eines Projekts.

Antragsberechtigte

  • KMU

Fristen

Fristen werden auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Teilprogramm des Rahmenprogramms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP)

Laufzeit

  • 2007-2013

Fördermittel

  • 3 621 300 000 EUR für das Programm ingesamt; 20 % der gesamten Haushaltsmittel für das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Ziele

  • Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraumes und Stärkung des Binnenmarktes für IKT-Produkte und Dienstleistungen und IKT-gestützte Produkte und Dienstleistungen;
  • Förderung der Innovation durch Einsatz von und Investitionen in IKT;
  • Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität.

Maßnahmen

Schaffung eines europäischen Informationsraumes und Stärkung des Binnenmarktes für informationstechnische Produkte und Dienstleistungen;

  • Gewährleistung eines überall möglichen Zugangs zu IKT-basierten Diensten und Schaffung der Rahmenbedingungen für die rasche, geordnete und effiziente Konvergenz von Kommunikationssystemen und -diensten unter Berücksichtigung unter anderem von Fragen der Interoperabilität, der Verwendung offener Standards, der Sicherheit und der Vertrauenswürdigkeit;
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung digitaler Inhalte, unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt;
  • Verfolgung der Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft durch Erfassung und Analyse von Daten, durch Erfassung der Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Kommunikationsdienste, u. a. der Entwicklung des Internet, sowie des Zugangs zur Breitbandkommunikation und deren Nutzung und der Entwicklung von Inhalten und Diensten.

Förderung der Innovation durch verstärktenEinsatz von und Investitionen in IKT;

  • Förderung von durch IKT-Einsatz mögliche Innovation in Prozessen, Dienstleistungen und Produkten, insbesondere in KMU und bei öffentlichen Diensten, unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausbildungsanforderungen;
  • Förderung des Zusammenwirkens öffentlicher und privater Stellen und von Partnerschaften zur Beschleunigung des Innovationsprozesses und der Intensivierung der Investitionen in IKT;
  • Bewusstmachen der mit dem Einsatz der IKT und ihrer Anwendungen verbundenen Chancen und Vorteile für die Bürger und Unternehmen, einschließlich einer Stärkung des Vertrauens in und der Offenheit für neue IKT und Anregung einer Debatte auf europäischer Ebene über sich abzeichnende IKT-Trends und -Entwicklungen.

Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität.

  • Verbesserung des Zugangs zur IKT, einschließlich zu digitalen Inhalten, und der Fähigkeit zum Umgang mit digitalen Medien;
  • Stärkung des Vertrauens in Dienste der Informationsgesellschaft, Förderung des IKT-Einsatzes insbesondere zur Lösung von Datenschutzproblemen;
  • Verbesserung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Verfügbarkeit elektronischer Dienste sowie des Zugangs zu elektronischen Diensten in Bereichen von öffentlichem Interesse und Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch IKT, gegebenenfalls Einrichtung interoperabler europaweiter oder länderübergreifender Dienste von allgemeinem Interesse, Entwicklung von Dienstelementen zum Nutzen aller und Austausch bewährter Verfahren.

Antragsberechtigte

  • KMU

Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation“

Teilprogramm des Rahmenprogramms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP)

Laufzeit

  • 2007-2013

Fördermittel

  • 3 621 300 000 EUR für das Rahmenprogramm, 60 % für das Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“, davon rund ein Fünftel zur Förderung der Öko-Innovation

Ziele

  • Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase und Investition in innovative Aktivitäten;
  • Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
  • alle Formen von Innovation in Unternehmen;
  • Öko-Innovation;
  • unternehmerische Initiative und Innovationskultur;
  • unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Maßnahmen

Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase und von Innovationen, einschließlich Öko-Innovationen

  • Erhöhung des Investitionsvolumens von Risikokapitalfonds und von Investitionsinstrumenten, die durch „Business Angel“ angeboten werden;
  • Mobilisierung von Fremdfinanzierungsmitteln für KMU;
  • Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für KMU und Förderung ihrer Investitionsbereitschaft.

Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU;

  • Förderung von Diensten zur Unterstützung von KMU;
  • Beteiligung an Maßnahmen zur Unterstützung von KMU bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit anderen KMU, u. a. zur Mitwirkung von KMU an der europäischen Normung;
  • Förderung der internationalen Unternehmenszusammenarbeit;

Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen;

  • sektorspezifische Innovationsförderung, Förderung von Clustern, Innovationsnetzen, Innovationspartnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen, der Zusammenarbeit mit internationalen Fachorganisationen und des Innovationsmanagements;
  • Unterstützung nationaler und regionaler Programme für wirtschaftliche Innovation;
  • Unterstützung der praktischen Anwendung innovativer Technologien und Konzepte und der innovativen Anwendung bestehender Technologien und Konzepte;
  • Unterstützung von Diensten für den transnationalen Wissens- und Technologietransfer und für den Schutz und die Verwaltung des geistigen und gewerblichen Eigentums;
  • Entwicklung und Erprobung neuartiger Innovationsdienste;
  • Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Archivierung und Transfer von Daten.

Öko-Innovationen:

  • die Förderung der praktischen Anwendung von Umwelttechnologien und von ökologisch innovativen Maßnahmen;
  • Ko-Investitionen in Risikokapitalfonds, die unter anderem auch Unternehmen, die in Öko-Innovationen investieren, Kapital zur Verfügung stellen;
  • die Förderung von Öko-Innovationsnetzen und -clustern sowie von öffentlich-privaten Partnerschaften bei Öko-Innovationen, die Entwicklung innovativer Unternehmensdienstleistungen und die Erleichterung oder Förderung von Öko-Innovationen;
  • die Förderung neuer, integrierter Konzepte für Öko-Innovationen in Bereichen wie dem Umweltmanagement und der umweltfreundlichen Gestaltung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen unter Berücksichtigung ihres Gesamtlebenszyklus.

unternehmerische Initiative und Innovationskultur;

  • Förderung des Unternehmergeistes und unternehmerischer Fähigkeiten, Schaffung von Rahmenbedingungen, die zu einem angemessenen Verhältnis von unternehmerischen Risiken und Erfolgen führen, insbesondere für Frauen und junge Menschen;
  • Schaffung eines für Innovation, Unternehmensentwicklung und Wachstum günstigen Umfelds;
  • Förderung der Entwicklung politischer Maßnahmen und der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, einschließlich der transnationalen Zusammenarbeit von Verwaltern nationaler und internationaler Programme, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Nutzbarkeit von Programmen und Maßnahmen für KMU;
  • Förderung der Gründung und Übertragung von Unternehmen.

unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform.

  • Erfassung von Daten, Leistungsanalyse und -kontrolle, Ausarbeitung und Koordinierung der Politik;
  • Mitarbeit an der Entwicklung und Verbreitung von Strategien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Industrie- und Dienstleistungssektoren;
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs nationaler, regionaler und lokaler Verwaltungen mit dem Ziel der Leistungsverbesserung.

Antragsberechtigte

  • KMU

Allgemeines: Förderprogramme der EU

Die finanzielle Unterstützung der EU für Unternehmenist entweder direkter oder indirekter Art. Unter indirekter Unterstützung ist die Verbesserung des Zugangs zu regelmäßigen geschäftlichen Investitionen und Umlaufkapital zu verstehen, während eine direkte Unterstützung meist in Form einer Mitfinanzierung von Projektaktivitäten geleistet wird.

Indirekte Unterstützung

Diese Unterstützung wird durch Finanzintermediäre bereitgestellt, die Finanzmittel der EU mit ihren eigenen Produkten und Dienstleistungen kombinieren. Obwohl sie den einzelnen Unternehmen nicht direkt gewährt wird, hilft sie kleinen Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen. Zu den Arten der indirekten Finanzierung gehören Garantien, Eigenkapital und Mezzaninkapital.

Abgewickelt wird die indirekte Unterstützung im Allgemeinen über das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der EU und im Speziellen über das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP).

Das CIP wird im Auftrag der Europäischen Kommission durch den Europäischen Investitionsfonds verwaltet, der direkt mit den Finanzintermediären wie Garantiegesellschaften, Risikokapitalfonds und anderen Geldgebern zusammenarbeitet, die auf Mezzaninkapital spezialisiert sind. Diese Institutionen müssen nachweisen, dass sie im Vergleich zu ihren regulären Geschäftstätigkeiten ein zusätzliches Risiko eingehen.

Im Zeitraum 2007-2013 wird über die Finanzintermediäre mehr als 1 Milliarde Euro in den EU-Markt fließen. Über das CIP können voraussichtlich etwa 500 000 Unternehmen erreicht werden. Über das CIP können voraussichtlich etwa 500 000 Unternehmen erreicht werden.

Ebenfalls durch Finanzintermediäre ausgeführt wird die JEREMIE-Initiative, die Bestandteil der EU-Strukturfonds ist. Durch die Initiative wird der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen auf regionaler und lokaler Ebene in allen Mitgliedstaaten der EU verbessert. Unternehmen erhalten die Finanzmittel von Banken oder Risikokapitalfonds, die in den Regionen tätig sind. Die Initiative hilft nationalen Behörden – mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds – Finanzinstrumente zu schaffen. Die nationalen und lokalen Verwaltungsbehörden stellen ihrerseits Informationen über Finanzintermediäre bereit.

Direkte Unterstützung

In der Regel erhalten Unternehmen direkte Unterstützung in Form von Zuschüssen, die einen Teil der Kosten für ein Projekt decken, über einen einzigen Kontaktpunkt.

Unternehmen können diese Unterstützung beantragen, indem sie an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen. Die eingereichten Projekte werden evaluiert, und die erfolgreichen Bewerber erhalten entsprechende Zuschüsse.

Die Finanzmittel für die direkte Unterstützung stammen aus verschiedenen EU-Programmen:

Forschung und Entwicklung: Siebtes Rahmenprogramm (7. RP)

Dieses übergeordnete Programm wird von der Europäischen Kommission verwaltet und enthält sämtliche forschungsbezogenen EU-Finanzmittel.

Im Zeitraum 2007 bis 2013 werden rund 50 Milliarden Euro bereitgestellt, von denen 15 % kleinen Unternehmen zugute kommen sollen.

Allgemeine und berufliche Bildung: Programm für lebenslanges Lernen

Mit einem Budget von nahezu 7 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 bietet das Programm für lebenslanges Lernen Finanzmittel sowohl für das Lernen am Arbeitsplatz (z. B. Leonardo da Vinci-Programm) als auch außerhalb des Arbeitsplatzes für alle Lebensabschnitte.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur verwaltet die zentralen Aktivitäten des Programms (die dezentralen Aktivitäten werden von nationalen Agenturen verwaltet).

Umwelt: LIFE+

Mit einem Budget von 2,1 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 bietet LIFE+ Unterstützung speziell für Umwelt- und Naturschutzprojekte. Das Programm wird von der Europäischen Kommission verwaltet.

Energie: Intelligente Energie – Europa

Dieses Programm bezuschusst Verbesserungen auf dem EU-Energiemarkt mit dem Ziel, Energie einzusparen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Es ist Bestandteil des CIP (2007-2013) und verfügt über ein Budget in Höhe von 730 Millionen Euro.

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verwaltet die im Rahmen dieses Projekts bezuschussten Projekte und Veranstaltungen.

Verkehr: Marco Polo

Mit diesem Programm wird nachhaltiger und kostengünstiger Verkehr gefördert, indem neue Konzepte wie „Meeresautobahnen“ und Maßnahmen gegen Verkehrsinfarkte unterstützt werden.

Mit einem Haushalt von 400 Millionen Euro für den Zeitraum 2007-2013 deckt dieses Programm auch Nachbarländer der EU ab. Es wird von der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verwaltet.

Optimale Nutzung aller Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und UnternehmeR: Unser  fördermittelcheck

Bund, Länder und EU sorgen mit einer Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen für eine höhere Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland. Unsere Datenbank Fördermittel und Kreditrechner schafft Transparenz und gibt einen vollständigen Überblick über die Fördermöglichkeiten.

LEISTUNGSMERKMALE:

  • Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU  werden in der Analyse berücksichtigt
  • Datenbank mit Informationen über individuelle Programme, Titel, Geldgeber und Land, Fristen, Laufzeiten, Zinssätze u. v. m.
  • Internet-Datenbank mit tagesaktuellen Förderprogrammdaten fließen in die Analyse ein
  • Professioneller Kreditrechner auf Banken-Niveau für komplette Finanzierungspläne
  • Alle Originalrichtlinien und Antragsformulare werden im Rahmen der Analyse an den Kunden ausgegeben 

GEBÜHREN

Die Gebühren des Fördermittelchecks richten sich nach der Datenabfrage, also ob nur Deutsche Fördermittel und/oder Fördermittel der EU. Sie erhalten eine detaillierte Auswertung aller in Frage kommenden Fördermittel, inkl. original Antragsformulare. Der Fördermittelcheck dauert 5-10 Tage. Die Gebühren sind vorab zu leisten. Sie erhalten nach Buchung ein Datenblatt zur Eingabe Ihrer Eckdaten als Voraussetzung für den Fördermittelcheck. Der Fördermittelcheck kann mit unserer Dienstleistung „Investorensuche“ kombiniert werden.

Allgemeines zum Thema

Den mittelständischen Unternehmen stehen zur Zeit zwischen 1500-2000 Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von über 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese von der EU, vom Bund und den Ländern bereitgestellten Fördermittel werden jedoch nur zu ca. 60% genutzt, obwohl

ca. 90% aller Investitionen förderungsfähig sind
bis zu 24% der Investitionskosten eingespart werden können
ca. 30% aller Förderungen auch ohne Investitionen vergeben werden.

Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Nachfrage nach öffentlichen Fördermitteln hoch, da andere Finanzierungsformen wie z.B. eigene Mittel oder auch Fremdkapital in Form von Bankkrediten nicht oder nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Die meisten Unternehmen geraten jedoch durch eine falsche Vorbereitung und Planung der Finanzierung häufig in Schwierigkeiten.  

Wann lohnt sich der Fördermittelcheck?

Der Fördermittelcheck lohnt sich ab einer Investitionssumme von 120.000,00 Euro und einem Eigenkapitalanteil von mindestens 25%. Bei geringeren Summen und/oder Eigenkapitalanteil sind die Kapitalgeber bzw. vorgeschalteten Banken nicht bereit, ein solches Vorhaben zu unterstützen (Ausnahme: Mirco-Darlehn der KfW für Existenzgründer). U.U. kann die mangelnde Eigenkapitalquote durch die Bürgengemeinschaft des Landes „ersetzt“ werden.

Bei bestehenden Unternehmen muss die wirtschaftliche Prognose entsprechend gut sein, Existenzgründer müssen durch Vorlage eines Business-Plans glaubhaft machen, das die Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat. Vom Grundsatz her gilt aber: Die Investition von 299,00 Euro für den Fördermittelcheck lohnt sich fast immer, selbst wenn einmal keine Programme in Anspruch genommen werden können. Denn Förderprogramme schonen das Eigenkapital bzw. können nicht vorhandenes Eigenkapital für Unternehmensinstallation bzw. Unternehmenswachstum ersetzen. Mithin ist häufig allein durch die Inanspruchnahme von Fördermittel die Realisierung des Projektes möglich. Im Rahmen von Fördermittel wird die Liquidität des Unternehmers und Unternehmens geprüft. Sofern der Unternehmer also eine schlechte Schufa ausweist, werden Fördermittel in aller Regel nicht bewilligt (Ersatzweise kann ein Dritter als Bürge auftreten). Kann bei schlechter Unternehmensliquidität nachgewiesen werden, dass es sich nur um einen vorübergehenden Engpass handelt, besteht i.d.R. kein Anlass zur Verweigerung der Fördermittel.

Existenzgründung und Fördermittel

Für Existenzgründer gilt: Denken Sie bei Ihrer Gründung unbedingt an öffentliche Förderprogramme. Denn der Bund und die Länder unterstützen den Aufbau einer unternehmerischen Existenz durch zahlreiche Hilfen. Bedenken Sie dabei, dass ein Existenzgründer im Schnitt gerademal 15.000 EUR an eigenen Mitteln mitbringt. Der durchschnittliche Kapitalbedarf je Gründung beläuft sich aber auf 125.000 EUR. Doch die Lücken lassen sich mit den Hilfen von Bund und Ländern durchaus schließen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

Wer öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen will, muss ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Gründer eine tragfähige Vollexistenz anstrebt. Wichtig: Öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder können Sie bei Ihrer Hausbank beantragen oder die Antragsformulare online oder offline ausfüllen und direkt an die Ausgabebank schicken. Schließen Sie keine Kredit- oder Kaufverträge ab, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren. Denn: Die staatlichen Fördermittel müssen vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden; im nachhinein gibt es kein Geld (Ausnahme: Investitionszulage). Wer schon den Kaufvertrag für eine Maschine unterschrieben hat, bekommt dafür kein Geld mehr. Außerdem benötigen Sie für das Eigenkapitalhilfedarlehen sowie für diverse andere Förderkredite der Bundesländer ein Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen oder eines Betriebsberaters der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Legen Sie diesem alle Antragsunterlagen vor, die Sie für die Bank oder Sparkasse zusammengestellt haben. Oft möchte der Gutachter Ihre betrieblichen Räumlichkeiten sehen, um sich so besser ein Bild von Ihrem Vorhaben machen zu können.

Was sind Fördermittel?

I.d.R. sind öffentliche Fördermittel zinsgünstige Darlehn über einen langen Tilgungszeitraum (z.B. 6- 10 Jahre), mit tilgungsfreien Zeiträumen bis zu 2 Jahren. Daneben werden bestimmte „Felder“ durch spezielle Programme gefördert, z.B.:

  • Einstellung von Arbeitnehmern
  • Umweltschutz im Unternehmen
  • Techniken des Umweltschutzes
  • Forschungsvorhaben zum Nutzen der Allgemeinheit
  • Unternehmensansiedlungen in strukturschwachen Gebieten
  • Existenzgründungen 

Fördermittel werden auf den Ebenen der EU, der Länder und der Gemeinden vergeben. „Indirekte Fördermittel“ (werden in die Analyse mit einbezogen) sind z.B. Gehaltszuwendungen der Bundesagentur für Arbeit oder Überbrückungsgeld im Rahmen einer Existenzgründung.

Im Rahmen von Existenzgründungen in Deutschland, werden überwiegend „Betriebsmittel“ finanziert, also z.B. Büroeinrichtung, Einrichtungen zur Telekommunikation usw.. Nicht finanziert werden z.B. Mittel für Werbung-und Marketing.

Es gibt rund 600 Förderprogramme für Existenzgründer bei EU, Bund und Ländern.