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Holdinggesellschaft in Dänemark

Holdingstandort Dänemark

Besteuerung vereinnahmter Beteiligungserträge der Holding

Schachtelprivileg: Steuerfreistellung für Gewinnausschüttungen inländischer und ausländischer Kapitalgesellschaften an eine dänische Holding, bzw. Mutter-Kapitalgesellschaft. Voraussetzungen:

Die Dividenden erhaltende Kapitalgesellschaft hält mindestens 20% der Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft

Die Mindesthaltedauer beträgt 12 Monate

Es wird keine ausreichende Vorbelastung der Dividende im Ausland vorausgesetzt.

Besteuerung der Ausschüttung aus der Holdinggesellschaft

Ausschüttung an Inländer: Quellensteuerbelastung von 19,8%. Keine  Quellensteuer wird bei Ausschüttung an eine inländische Muttergesellschaft erhoben, die eine Beteiligung von mindestens 20% gehalten hat.

Ausschüttung an Ausländer: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, also keine Quellensteuer innerhalb der EU. Dividenden an Mütter in Länder ohne DBA mit Dänemark unterliegen der vollen (nicht rückforderbaren) Quellensteuer von 28%. Im DBA-Fall reduziert sich die Quellensteuer auf 20% bis 0%, je nach DBA.