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Holdinggesellschaft in Dänemark
- Index Holding
- Index Dänemark
- Beratung Mittelstand und Konzernebene
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Holdingstandort Dänemark
Besteuerung vereinnahmter Beteiligungserträge der Holding
Schachtelprivileg: Steuerfreistellung für Gewinnausschüttungen inländischer und ausländischer Kapitalgesellschaften an eine dänische Holding, bzw. Mutter-Kapitalgesellschaft. Voraussetzungen:
Die Dividenden erhaltende Kapitalgesellschaft hält mindestens 20% der Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft
Die Mindesthaltedauer beträgt 12 Monate
Es wird keine ausreichende Vorbelastung der Dividende im Ausland vorausgesetzt.
Besteuerung der Ausschüttung aus der Holdinggesellschaft
Ausschüttung an Inländer: Quellensteuerbelastung von 19,8%. Keine Quellensteuer wird bei Ausschüttung an eine inländische Muttergesellschaft erhoben, die eine Beteiligung von mindestens 20% gehalten hat.
Ausschüttung an Ausländer: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, also keine Quellensteuer innerhalb der EU. Dividenden an Mütter in Länder ohne DBA mit Dänemark unterliegen der vollen (nicht rückforderbaren) Quellensteuer von 28%. Im DBA-Fall reduziert sich die Quellensteuer auf 20% bis 0%, je nach DBA.