Firmengründung im Ausland, Limited gründen, Steueroasen, Firmengründung VAE, Zypern, Schweiz, USA, Offshore, Bank gründen
Limited gründen bei Insolvenz-Überschuldung: Geschäftlicher Neubeginn
Englische Limited gründen bei Insolvenz -Überschuldung
Bei richtiger Gestaltung kann die Gründung einer englischen Limited ein hervorragendes Mittel zum geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff sein.
Beispiel englische Limited mit Betriebsstätte in Deutschland (Zweigniederlassung):
- Gründung englische Limited, Eintrag ins Companies House UK
- Installation einer Zweigniederlassung in Deutschland
- Deutscher Mandant wird angestellter Direktor der englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland. Das Gehalt wird so bestimmt, dass kein pfändbares Einkommen besteht
- Unsere englische Steuer- und Anwaltskanzlei wird Treuhand-Shareholder: Mittels Treuhand-Vertrag werden alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber übertragen, er bleibt Shareholder im Innenverhältnis
Auswirkungen dieser Gestaltung:
- Als eigenständige Rechtspersönlichkeit haftet die englische Limited nicht für die Verbindlichkeiten des Mandanten
- Keine „Durchgriffshaftung“ bei richtiger Gestaltung
- Der Mandant haftet als natürliche Person nur mit seinem Gehalt als angestellter Direktor der englischen Limited