Firmengründung im Ausland, Limited gründen, Steueroasen, Firmengründung VAE, Zypern, Schweiz, USA, Offshore, Bank gründen

Limited gründen bei Insolvenz-Überschuldung: Geschäftlicher Neubeginn

Englische Limited gründen bei Insolvenz -Überschuldung

Bei richtiger Gestaltung kann die Gründung einer englischen Limited ein hervorragendes Mittel zum geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff sein.

Beispiel englische Limited mit Betriebsstätte in Deutschland (Zweigniederlassung):

  • Gründung englische Limited, Eintrag ins Companies House UK
  • Installation einer Zweigniederlassung in Deutschland
  • Deutscher Mandant wird angestellter Direktor der englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland. Das Gehalt wird so bestimmt, dass kein pfändbares Einkommen besteht
  • Unsere englische Steuer- und Anwaltskanzlei wird Treuhand-Shareholder: Mittels Treuhand-Vertrag werden alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber übertragen, er bleibt Shareholder im Innenverhältnis

Auswirkungen dieser Gestaltung:

  • Als eigenständige Rechtspersönlichkeit haftet die englische Limited nicht für die Verbindlichkeiten des Mandanten
  • Keine „Durchgriffshaftung“ bei richtiger Gestaltung
  • Der Mandant haftet als natürliche Person nur mit seinem Gehalt als angestellter Direktor der englischen Limited