Offshore Banklizenz, eigene Bank gründen, Offshore Bank Cayman Islands, Finanzdienstleistungsgesellschaft gründen

Offshore Banklizenz- eigene Bank gründen: Banklizenz Cayman Islands

Die ETC gründet in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde im Sitzstaat der neuen Bank, Finanzdienstleistungsunternehmen mit Genehmigung für Bankdienste, Einlagenkreditinstitute. Im Kontext einer Bankgründung wird i.d.R. zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, um herauszufinden, welcher Sitzstaat (Z.B. England, Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Belize, Cayman Islands, Neuseeland usw.)  in Frage kommt. Dabei kommt es auf viele Sachverhalte an, z.B.:

-Soll/muss das Finanzdienstleistungs-unternehmen der Aufsicht und Regulierung der jeweiligen Zentralbank des Landes unterliegen, z.B. wenn günstige Kredite der jeweiligen Zentralbank bzw. von der Europäischen Zentralbank generiert werden sollen. -Soll die Bank im Raum des EWR eine Niederlassung oder Repräsentanz installieren?- Wo sollen die Bankdienstleistungen angeboten werden? (Im Kontext des Bankrechts greift mithin auch das Recht des „Anbieterstaates“). Sind die relevanten Fragen geklärt, kommen i.d.R. nur noch bestimmte Länder für das jeweilige Vorhaben einer Bankgründung in Frage.

Voll-Bank Cayman Islands (A-Lizenz):

Insbesondere Cayman Island ist ein interessanter Standort zur Gründung einer Bank mit A-Lizenz. Das Stammkapital (Einlagekapital) einer A-Bank beträgt CI$400,000, bei einer B-Bank 20.000 CI$. Die A-Bank fungiert als Vollbank im Sinne und darf alle Bankdienstleistungen anbieten. Sie unterliegt der Aufsicht der Zentralbank und Regulierungsbehörde. Zunächst wird eine Kapitalgesellschaft auf Cayman Islands gegründet, als Gesellschaft der Bank. Diese Kapitalgesellschaft beantragt dann die Zulassung als Bank bei der Regierungsbehörde (Zentralbank/Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen,analog dem Banks and Trust Companies Law). Erforderlich ist ein qualifizierter Geschäftsbetrieb auf Cayman Islands. Auch ein Geschäftsgebäude mit „Bankschaltern“ kann entsprechend eröffnet werden. Im Geschäftsführungsbereich der Bank werden zwei Personen benötigt, die eine anerkannte Ausbildung als Bänker und Berufserfahrung im Bankengeschäft haben. Mindestens eine Person muss auf den Cayman Islands Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es ist keine Treuhand-Lösung möglich.

Hinsichtlich der Direktoren, kann unsere Kanzlei geeignete Personen auf den Cayman Islands benennen, die als Direktoren der Bank in Frage kommen bzw. können wir bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen unterstützend tätig werden. Es können auch mehr als zwei Geschäftsführer/Direktoren bestellt werden, wenn z.B. der Mandant/Gründer nicht über die persönliche Eignung verfügt. Dabei kann gewährleistet werden, dass dominante Entscheidungen/Beschlüsse immer der Unterschrift des dritten Geschäftsführers bedürfen. Da es sich bei der Gesellschaft allerdings um eine Aktiengesellschaft im Sinne handelt, sind die Eigner/Shareholder in diesem Kontext entscheidend. Alle maßgeblichen Beschlüsse können nur mit 50+X Stimmen der Shareholder realisiert werden. Shareholder kann jede natürliche oder juristische Person in-und außerhalb Cayman Islands sein.

Die Zulassung dauert ca. 6 Monate. Die Gebühren richten sich den Dienstleistungen. Für die Bank können wir eine Internetpräsenz erstellen mit Anbindung einer Online Banking-Software. Wir vermitteln hier an einen entsprechenden Anbieter. Bei einem „Auftritt“ der Bank in Deutschland (Repräsentanz oder Niederlassung) sind die Bestimmungen des Deutschen KWGs zu beachten, hier §53 a//FF, bei Auftritt in anderen Ländern die entsprechenden innerstaatlichen Regelungen.

Soll die Bank als reine Onlinebank fungieren, haben wir Lösungen hinsichtlich des qualifizierten Geschäftsbetriebes. Soll die Cayman Island Bank in anderen Ländern als Repräsentanz oder Niederlassung auftreten, sind die entsprechenden Bankgesetze der Länder zu beachten.

Im Bereich der A-Lizenz wird zwischen Banken unterschieden, die Geschäfte in-und außerhalb Cayman Islands tätigen und Banken, die nur „Offshore“ geschäftliche Tätigkeiten entfalten.

Vorteile einer Vollbank auf den Cayman Islands:

  • Geringes Anfangskapital
  • Keine Besteuerung, auch Banken zahlen keine Steuern
  • Vermögensschutz
  • Anonymität
  • Rechtssicherheit

Nachteile ggf.:

-Relativ hohe jährliche staatliche Gebühren, zwischen 160.000- 400.000 CI$. Im Gegenzug aber keine Steuern.

Gebühren

Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • Staatliche Gebühren Cayman Islands (Staatliche Gebühren Cayman Islands )
  • Anwaltliche Gebühren ETC und Anwalt Cayman Islands
  • Gebühren für das Zulassungsverfahren,Business Plan usw. Rechnen Sie bei diesen Positionen mit mindestens 49.000 Euro.
  • Gebühren Wirtschaftsprüfgesellschaft, z.B. Moodys (Regeln Basel II, die Regulierungsbehörde auf den Cayman Islands überlegt entsprechende Regelungen einzuführen)
  • Ordentlicher Geschäftssitz Cayman Iands (Büro)
  • Wohnung Direktoren, Visaangelegenheiten (sofern geeignete Personen aus anderen Ländern als Direktoren eingesetzt werden und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Cayman Islands nehmen)
  • Anbindung SWIFT (Termin bei der SWIFT, SWIFT-und IBAN Code)

Im Blickfeld: Zusätzliche Gebühren

I.d.R. ist es mit der „reinen Zulassung als Vollbank im Sinne“ nicht getan. Es kommen häufig nach Folgende Kostennoten hinzu:

  • Büro im Sitzstaat (in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb)
  • Online-Banking-System und elektronische Schnittstellen
  • Homepage der Bank, Online Bankingsystem,elektronische Schnittstellen
  • Gebühren der externen Rating-Agentur,Wirtschaftsprüfgesellschaft
  • Soll die Bank Ihre Dienstleistungen in der EU, Deutschland und/oder anderen Ländern anbieten: Z.B. Gebühren für das Zulassungs-und/oder Anerkennungsverfahren Z.B. im Sinne §§ 53 KWG (Repräsentanz oder Niederlassung)
  • Realisierung der Anbindung (Mitgliedschaft) des Einlagensicherungsfond
  • Besteht nach innerstaatlichem Recht die Möglichkeit, das ein Bevollmächtigter im Sitzstaat „zwischengeschaltet werden kann“ (Anwaltskanzlei im Sitzstaat, also Direktor keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sitzstaat der Bank): Anwaltliche Gebühren im Sinne der Aufgabenstellung

Unterschied zwischen A-und B-Bank-Lizenz auf Cayman Islands

Eine A-Lizenz befähigt zur Führung von Geschäften als Vollbank (oder auch Universalbank bezeichnet), die die gesamte Bandbreite der Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte anbieten kann,so wie Sie dass von der HSBC, Deutschen Bank oder Commerzbank kennen. Sie kann z.B. Girokonten vergeben, Kreditkarten aushändigen und Darlehn vergeben.

   1. Das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen, Realkredite

   2. Das Passivgeschäft zur Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen

   3. Dienstleistungen : Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen, Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentengeschäft im Außenhandel

   4. Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung

   5. Sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks

Eine B-Lizenz hingegen schließt Girokonten ausdrücklich aus. Cayman Islands ermöglicht jedoch Girokonten bei B-Lizenzen für juristische Personen, die auf den Cayman Islands Geschäfte ausüben. Ferner kann unter einer B-Lizenz nur dann in Anlagen investiert werden, wenn diese Anlage ein Darlehn einer ausländischen Gesellschaft darstellt.

Zu den B-Lizenz / Spezialbanken gehören Realkreditinstitut, Investmentbank und die Bausparkasse. B-Lizenz-Banken & Treuhandfonds können nur passive Teilnehmer am SWIFT-Verkehr werden, brauchen also eine Vermittlerbank zum Abgleich. Im Hinblick auf SWIFT heißt dies im Detail, bei solchen Banken handelt es sich meist um Investmentbanken, um Spezialbanken ohne besonderen Bezug zum Ausland oder um Banken, die ihr internationales Geschäft über einen Verbund mit A-Lizenz-Banken abwickeln (Raiffeisenbanken als Beispiel).

Eine A-Bank-Lizenz, mit der Erlaubnis Bankgeschäfte innerhalb -und außerhalb Cayman Island zu betreiben, zahlt jährliche behördliche Gebühren von 400.000 CI$ (400.000 CI$ = 334.200 EUR gerundet).

Eine A-Bank, wobei die Bank nur Geschäfte außerhalb Cayman Islands betreibt, verursacht allerdings nur jährliche Gebühren von 130.000 CI$, im ersten Jahr 160.000 CI$ (160.000 CI$ = 133.700 EUR gerundet).

Bei der B-Bank betragen diese Gebühren lediglich 40.000 CI$.

Bitte beachten Sie, dass im ersten Jahr die Gebühren 500.000  CI$(A-Bank) bzw. 70.000 CI$ (B-Bank) betragen.

Auf der anderen Seite wird immer „Steuerfreiheit“ garantiert sowie 100%tiger Kapitalschutz und Anonymität der wirtschaftlich Berechtigten.

Das notwendige Stammkapital beträgt mindestens 400.000 CI$ (A-Bank) bzw. 20.000 CI$ (B-Bank).

Die Antragsgebühr beträgt einmalig 2.000 CI$ und ist mit Einreichung des Antrages fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht zurückbezahlt.

Steuerliche Gestaltung

Wir beraten ergänzend im Kontext der steuerlichen Gestaltung. Hier geht es zentral um die Dividendenausschüttungen. Sinnvoll kann die steuerliche Gestaltung über eine Zwischenholding sein (Dividendenrouting), um die Dividenden steuerminimiert oder steuerfrei zu empfangen.

Banklizenz in Belize

Über unsere Kooperationskanzlei in Belize können wir für unsere Mandanten die Bankgründung (A-Lizenz) in Belize realisieren.Eine Bankgründung unterliegt der Regulierung und Aufsicht der Zentralbank des Landes. Auch hier erfolgt zunächst die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte Belize als Gesellschaft der Bank. Die Gebühren zur Gründung einer Bank richten nach den Dienstleistungen (vgl unten). Auf Wunsch übernehmen wir auch hier die kompletten Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit unserer Kooperationskanzlei im Sitzstaat:

  • Gründung der Gesellschaft,Eintrag ins Register,Domizilierung,Kontoeröffnung
  • Antrag auf Zulassung als Bank, Einreichung aller Anträge bei der zuständigen Behörde, direkte Kommunikation mit den zuständigen Regierungsstellen
  • Tragfähiger Geschäftsplan (BusinessPlan, Plan G&V),AGBs der Bank und Kundenverträge gemäß Vorschriften des BankAct und/oder Ausführungsverordnungen
  • Homepage der Bank
  • Online Banking-Software und elektronische Schnittstellen
  • Anbindung SWIFT, SWIFT Code und IBAN
  • Anbindung Kreditkartenprovider
  • Ordentlicher Geschäftssitz Belize
  • Sofern notwendig: Stellung eines Bevollmächtigten auf Belize
  • Anbindung „anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft“ gemäß Ausführungsverordnung zum BankAct
  • Visa-Regelungen, Aufenthaltserlaubnis (sofern erforderlich)
  • Auf Wunsch, bzw. sofern erforderlich: Repräsentanz oder Niederlassung der Bank z.B. in Deutschland analog §§53 KWG

Grundlegende Faktoren „Bankgründung Belize“:

  •  Erforderliches Anfangskapital:
  • Eine Class „A“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.
  • Eine Class „B“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können

In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein


[1] Diese Summe wurde vom belizischen Gesetzgeber im Verhältnis der ursprünglichen Gesetzesfassung aus dem Jahre 1996 drastisch von 200.000 USD auf die derzeitige Summe erhöht.

[2] Etwaige Auflagen sind indessen nur zu erwarten, wenn das beabsichtigte Tätigkeitsfeld einer Bank hierzu Anlass geben könnte.

[3] Hier empfiehlt es sich allerdings, das Gründungskapital bei einer in Belize geschäftsansässigen Bank zunächst als Festgeld anzulegen und die Zinserträge umfassend und zur laufenden Kostendeckung, ggf. als Gewinnausschüttung zu nutzen. Andererseits kann jede beliebige, reguläre internationale Bank zur Führung von Konten beauftragt werden.

 -Persönliche Voraussetzungen der Geschäftsführung:

  •  -Nicht vorbestraft, kein Anschein, dass er an einer Betrugs- Unterschlagungs- oder Veruntreuungsstraftat beteiligt war.
  • -..war nicht Direktor einer Bank, der die Zulassung entzogen wurde
  • -…ist nicht insolvent oder drohend zahlungsunfähig
  • -…ist kein zugelassener Wirtschaftsprüfer für Banken gemäß dem Banking and Financal Institutions Act
  • -…kein wirtschaftlicher Interessenkonflikt zu der Bank oder seiner Ehefrau, Kinder oder Geschwister zu dieser Bank.
  • Ø  Cap 263, Part IV 15

-Staatliche Gebühren für das Zulassungsverfahren:

Mindestens 25.000 B§ , also ca. 9.950,00 Euro

Dieses, wenn alle Anträge und notwendigen  Formulare usw.. vorliegen (tragfähiger Geschäftsplan,Lebensläufe der Geschäftsführer,pol Führungszeugnisse,Plan G&V, Nachweis des erforderlichen Anfangskapitals,Nachweis gemäss den persönlichen Voraussetzungen der Geschäftsführung/Cap 263, Ordentlicher Geschäftssitz Belize, wenn Geschäftsführer nicht auf Belize Ansässig im Sinne: Nennung eines Bevollmächtigten gemäss den Voraussetzungen des BankAct,alle Kundenverträge,AGBs,Nennung der beauftragten Wirtschaftsprüfkanzlei  usw..)

Gebühren für Realisierung:

Nachfolgende Gebühren dienen nur der groben Orientierung. Die genauen Kostennoten müssen bei jedem Einzelfall ind. festgelegt werden. Beachten Sie bitte dass 1-2 Besuche auf Belize (Zentralbank) erforderlich sind.

1. Vorgeschriebene Gesellschaftsform und Ausgestaltung ,um eine A-Bank-Lizenz gemäß BankAct Belize zu beantragen:

-Gründung, Registereintrag, Apostille, beglaubigte Übersetzungen, Oneshore Gesellschaft mit einem Share-Kapital mehr als § 50.000:   3.650,00 Euro

In diesen einmaligen Gründungskosten sind die bereits die Kosten für das „registered office“ und den „registered agent“ für das Gründungsjahr enthalten. Ebenfalls enthalten: Apostille,notariell beglaubigte Übersetzungen der wichtigsten Gründungsunterlagen,Certifikat of Good Standing.

Die jährlichen Kosten für eine Ltd mit einem share Kapital von mehr als $ 50.000,00 belaufen sich pauschal auf $ 1.000,00, die einer Ltd mit share „no Par value“ pauschal auf $ 700,00.

-Ordentlicher Geschäftssitz Belize: Gemäß BankAct und/oder Ausführungsverordnung ist bei einer Bank ein lokales Büro der Gesellschaft der Bank auf Belize erforderlich. Die London Consulting&Trustee Ltd organisiert ein entsprechendes Büro auf Belize (voll eingerichtetes Büro) sowie eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme zu den normalen Geschäftszeiten, Postweiterleitung, Firmenschild. Die Organisation erfolgt unter Zuhilfenahme der Kanzlei auf Belize so, dass der Mandant  nicht auf Belize anwesend sein muss. Mietvertrag zwischen Gesellschaft der Bank und Vermieter. Es Für die Organisation dieser Dienstleistung berechnet die London Consulting einmalig: 1.600,00 Euro

-Kontoeröffnung für die Gesellschaft auf Belize, inkl. Kreditkarten,Online-Banking und Schecks:   950,00 Euro 

-Ständiger Vertreter,Post- Bevollmächtigter im Sinne für Belize Gesellschaft und Bank im Sinne, gemäß den Vorschriften der Ausführungsverordnungen zum BankAct Belize: Nach Vereinbarung

-Gründung einer Bank (A-Lizenz) auf Belize

-2.1. Vorbereitende Arbeiten für Antrag und Lizenz,Einreichung des Antrages bei der Zentralbank auf Belize,Kommunikation mit den Behörden/Zentralbank Belize,notwendige Nachbesserungen des Antrages und/oder BusinessPlan/Plan G&V, Erstellung der AGBs der Bank in Zusammenarbeit mit dem Mandanten/Vertragspartner im Kontext der gesetzlichen Regelungen gemäß BankAct Belize und Ausführungsverordnungen,Erwirken der A-Bank-Lizenz gemäß dem BankAct Belize, gesetzlich vorgeschriebene Publikation der Erlaubnis,Anbindung einer von der Zentralbank Belize anerkannten Wirtschaftsprüfkanzlei gemäß dem BankAct Belize*,Anbindung Steuerkanzlei Belize, Begleitung zu den Terminen bei der Zentralbank Belize:

anwaltliche Gebühren ETC und Kooperations-Kanzlei auf Belize, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen über die ETC: Mindestens 59.000,00 Euro

*Einschub: Im Rahmen dieser Dienstleistung wird davon ausgegangen, dass der Mandant  einen tragfähigen Geschäftsplan und Plan G&V für die ersten drei Jahre in englischer Sprache bereits vorlegt. Feinabstimmungen, notwendige Änderungen und Ergänzungen gemäß den behördlichen Vorgaben sind in der Dienstleistungsgebühr zu 2.1. enthalten. Soll die ETC diesen Geschäftsplan realisieren, so entstehen Zusatzgebühren.

Es wird ferner davon ausgegangen, dass der Mandant die Voraussetzungen zur Gründung einer Bank (persönliche Eignung der Geschäftsführung,erforderliches Anfangskapital) erbringen kann.

* Die ETC Ltd und/oder Kooperationskanzlei auf Belize offeriert dem Mandanten eine anerkannte Wirtschaftsprüfkanzleien gemäß BankAct Belize und Ausführungsverordnungen. Die Wirtschaftsprüfkanzlei erhält eine Beschreibung des Vorhabens, notwendige Prüfungsaufgaben und Unterlagen zur Belize Bank des Mandanten/Vertragspartners. Nachfolgend entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Wirtschaftsprüfkanzlei und dem Mandanten. Der Mandant  hat die Kostennoten der Wirtschaftsprüfkanzlei direkt an diese zu leisten. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens informiert die ETC die Zentralbank Belize über die beauftragte Wirtschaftsprüfkanzlei.

-2.2. Staatliche Gebühr Zentralbank Belize: Mindestens 25.000 B§ bei Antragsstellung. Maximale Gebühr gemäß den Ausführungsverordnungen des BankAct 52.000 B§ (Belize Dollar). Diese Gebühr ist nicht an die ETC oder Kooperationskanzlei auf Belize zu leisten, sondern nach Rechnungsstellung direkt an die Zentralbank Belize.

2.3         Anbindung an SWIFT

Generierung SWIFT Code und IBAN für die Belize Bank des Mandanten: 6.700,00 Euro, Zzgl. der Gebühren SWIFT.

2.4 Online-Banking-System und elektronische Schnittstellen 

Die ETC offeriert dem Mandanten  entsprechende Anbieter für ein Online-Banking-System und elektronischer Schnittstellen zwischen Online-Banking-System und Zentralbank auf Belize. Es erfolgt die Abklärung der notwendigen Anbindungen/Schnittstellen usw.. mit dem ausgesuchten Anbieter, Organisationspauschale: 3.500,00 Euro

-Repräsentanz der Belize Bank in Deutschland, analog §53a KWG

Anzeige/Antrag der Repräsentanz der Belize Bank gemäß § 53 KWG und Ausführungsverordnungen bei der Bafin und/oder Bundesbank,Kommunikation und Schriftverkehr mit der Bafin, Beibringung aller erforderlichen Unterlagen für den Betrieb/Erlaubnis einer Repräsentanz der Belize Bank in Deutschland, inkl. notariell beglaubigter Übersetzungen der relevanten Unterlagen in die Deutsche Sprache. Gebühren nach Aufwand.

-Erlaubnis einer Repräsentanz in anderen Staaten (Raum des EWR und/oder außerhalb)

Möchte oder muss der Mandant eine Repräsentanz in anderen Ländern installieren und/oder soll ein erweiterter Erlaubnisantrag im Rahmen der Europäischen Finanzdienstleistungsrichtlinie gestellt werden, so erfolgen diese Dienstleistungen über die Zeichnung einer sep. Honorarvereinbarung mit der ETC Ltd.  Es wird hier nach Aufwand in Rechnung gestellt, mit anwaltlichen Stundensatz von 250,00 Euro/netto die Stunde.

–   Anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft für Belize –Bank (Kriterien nach Basel II )

 Moodys: http://www.moodys.com/cust/default.asp

Bilanzsumme bis 2 Millarden Euro: 31.000,00 Euro pro Jahr

Bilanzsumme bis 4 Miillarden Euro: 38.000,00 Euro pro Jahr 

-Online-Banking-System mit elektronischer Schnittstelle

Je nach System und Leistungsumfang zwischen  35.000,00 bis 68.000,00 Euro.

Allgemeines zur Bank in Belize

Rechtsgrundlage zur Gründung einer Offshore-Bank in Belize ist der „International Banking Act, Chapter 267 (Revised Edition 2003)“, wonach durch jedermann eine solche Bank, die im Gesetz als „international bank“ bezeichnet wird, aufgrund entsprechender Lizenzerteilung durch die Zentralbank von Belize gegründet werden kann. Seit wenigen Jahren sind bereits einige Offshore-Banken in Belize tätig, die ihre Leistungen beliebigen internationalen Interessenten aus dem englischsprachigen Ausland anbieten.
Die Bank-Gesetzgebung in Belize ist überaus modern, da auch in diesem Falle seitens der belizischen Regierung die internationale Offshoregesetzgebung ausgewertet und hieraus ein zeitgemäßes nationales Gesetz geschaffen wurde.

Auf der Grundlage des „International Banking Act“ können als Banken sogenannte Class „A“-Banken und sogenannte Class „B“-Banken gegründet werden.

Eine Class „A“-Bank entspricht im Wesentlichen einer gewöhnlichen Bank, die bankübliche Geschäfte auf internationaler Ebene tätigen kann.

Eine Class „B“-Bank ist nach belizischem Recht eine Bank, die zwar bankübliche Geschäfte tätigen darf, allerdings keine Festgeldanlagen für die Allgemeinheit führen sowie Bankschecks ausstellen oder einlösen darf. Ferner beschränkt sich das Tätigkeitfeld der Class „B“-Bank ausschließlich auf mit ihr wirtschaftlich verbundener Unternehmen und Personen !

Insoweit sieht der Gesetzgeber eine Tätigkeit einer Class „B“-Bank ausschließlich auf internationaler Ebene vor. Im Übrigen kann das Tätigkeitsfeld einer Class „B“-Bank in der Banklizenz durch die Zentralbank von Belize konkretisiert, aber auch limitiert werden.

Offshore-Banken zahlen in Belize keinerlei Steuern, weder auf Gewinne noch auf Dividenden oder Umsätze. Offshore-Banken in Belize unterliegen keiner Kontrolle oder Regulierungen im Hinblick auf Währungs- und Devisengeschäfte.

Eine zu erteilende Banklizenz ist unbefristet gültig und kann von der Zentralbank von Belize nur mit der Begründung widerrufen werden, die Bank verstoße gegen die jeweiligen Beschränkungen oder Auflagen in der erteilten Lizenz oder gegen das Bankgesetz als solches.

Die Bankgesellschaft muss in Belize ein funktionstüchtiges und funktionierendes Büro im Sinne einer Betriebsstätte unterhalten und dort in Minimum von drei Personen als Personal beschäftigen. Weitere Anforderungen an Geschäftsräume und Personal werden insoweit nicht gestellt; hierdurch wird ein weiter Gestaltungsspielraum gewährleistet. Der Ort der Geschäftsleitung kann an jedem anderen Ort außerhalb Belizes liegen.

Die Beantragung der Erteilung einer Banklizenz erfolgt bei der Zentralbank von Belize, der im jeweiligen Einzelfall detaillierte Auskünfte über Art und Umfang der gewünschten Banktätigkeit zu erteilen sind.

Antragsstellung:

Einem solchen Antrag sind u.a. beizufügen:

  1. Gesellschaftsvertrag der Bankgesellschaft in notariell beglaubigter Form,
  2. Einzahlungsbeleg für das Gründungs- (Haftungs-) kapital,
  3. Name und Anschrift der Gesellschafter und des Direktors, bei juristischen Personen die Gesellschaftsstruktur und die dortigen Gesellschafter,
  4. Bonitätsnachweis der Bankgesellschaft,
  5. Detaillierter Geschäfts- und Finanzplan der Bankgesellschaft,
  6. Einzelheiten über etwaige Tochterunternehmen der Bankgesellschaft oder Unternehmensbeteiligungen,
  7. Detaillierte Angaben über jegliche Überseebüros, die die Gesellschaft unterhält oder zu öffnen beabsichtigt,
  8. Vorlage von Namen und Anschriften externer Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft oder Drittgesellschaften, die derartige Tätigkeiten gegenüber der Gesellschaft ausüben,
  9. Vorlage von Referenzen oder Bürgschaftserklärungen anderer Unternehmen oder Dritter

Ungeachtet der vorzulegenden Antragunterlagen bis hin zur Erteilung der Banklizenz kann die Zentralbank von Belize jederzeit eine Untersuchung oder Überprüfung anstellen, ob die gesetzlichen Kriterien zur Erteilung einer Banklizenz auch noch während des laufenden Genehmigungsverfahrens und darüber hinaus erfüllt sind.

Der Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Offshore-Banklizenz erfolgt in fünf Schritten mit und durch die Zentralbank von Belize.

(1) Vorstellungsgespräch (introductory meeting):

Die Antragsteller oder deren Vertreter werden zum Vorstand der Zentralbank von Belize geladen, um sich und ihr Vorhaben vorzustellen. Aushändigung der Antragsformulare erfolgt durch die Zentralbank von Belize anlässlich dieses Vorstellungsgesprächs.

(2) Folgetreffen (pre-filing meeting):

Der Antragsteller oder dessen Vertreter sollte den Präsidenten der Zentralbank kontaktieren, um ein Folgetreffen anzuberaumen. Hierbei werden offene Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich des Ablaufes des Lizenzierungsverfahrens so zu erörtern sein, um etwaige Verfahrenshindernisse auszuräumen.
Bei diesem Folgetreffen wird auch verbindlich festgelegt, wer der Ansprechpartner seitens der Zentralbank von Belize gegenüber dem Antragsteller sein ist.

(3) Förmliche Bewerbungsannahme und Bearbeitung (application acceptance and processing):

Sobald die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die deren Inhalte oben aufgeführt worden sind, vorgelegt wurden, wird der Antrag auf Erteilung einer Banklizenz weiterbearbeitet.
Mit Einreichung der vollständigen Bewebungsunterlagen wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Sodann prüft die Zentralbank zuerst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls zur Nachbesserung derselben auf, da andernfalls eine inhaltliche Bearbeitung noch nicht stattfindet. Hiernach folgt eine inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen nach den vorstehenden Kriterien.

(4) Empfehlung und Entscheidung über den Antrag (recommendation and decision to approve or not approve a licence):

Nach Prüfung der Antragunterlagen entscheidet die Zentralbank von Belize über die Lizenzerteilung in Form eines Vorbescheides.

(5) Organisation der neuen Bank (organization of the new bank):

Soweit eine positive Antragsbescheidung seitens der Zentralbank von Belize in Form eines Vorbescheids übermittelt wurde, ist die Bankgesellschaft verpflichtet, innerhalb eines von der Zentralbank von Belize festgelegten Zeitraumes den organisatorischen Rahmen der neuen Bank unter gleichzeitiger Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen als Anlage zu der zu erteilenden Erlaubnis zu gewährleisten.

Sodann wird die Banklizenz erteilt werden können.

Das regelmäßige Gründungsverfahren kann nach sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein.

Zum operativen Geschäft benötigt eine solche Bank allerdings Korrespondenzbanken, das heißt, gewöhnliche Banken, die allfällige Bankgeschäfte für die Allgemeinheit durchführen und bei der die Offshore-Bank Konten führt. Diese Konten lauten immer auf die Offshore Bank selbst. Auf diese Konten werden sodann die Gelder der Class „B“-Kunden transferiert, ohne daß die Identität des Kunden für Außenstehende ermittelbar ist; der Kunde bleibt völlig anonym und ist allenfalls seiner Class „B“-Bank namentlich bekannt.

2. Sinn und Zweck einer Class „B“-Bank

Nun, da eine Class „B“-Offshore-Bank keine Bankgeschäfte mit der Allgemeinheit tätigen kann und darf, sondern nur mit den mit Ihr verbundenen Unternehmen und Personen, wird eine außerordentliche Exklusivität hergestellt.

Weder Hinz und Kunz, noch Lieschen Müller wird gestattet, bei der Bank Konten zu eröffnen. Lediglich der handverlesene Kreis von pfiffigen Unternehmern und privaten Kapitalanlegern ist der Zugang zur Bank eröffnet.
Die Bankstrukturen sollten nämlich so gestaltet sein, daß der Kunde zugleich Teilhaber der Bank sein (Aktionär) und dadurch die Geschicke der Bank kontrollieren kann.

Im Einzelnen:

1. Man kann die eigenen Bankinstrumente emittieren (z.B. Anleihen, Pfandbriefe usw.). Diese Papiere können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Man kann sich jedenfalls Letters of Credit (LoC) und Certificates of Deposit (CoD) ausstellen lassen, vorausgesetzt, die Gelder sind tatsächlich eingestellt. Ebenso kann man Empfehlungsschreiben (bank references) ausgeben, Kontoauszüge, usw.

2. Die Bank kann Ihre eigenen Kreditkarten emittieren, z.B. co branded VISA oder MASTERCARD, und so Möglichkeiten schaffen, Geldbeträge ohne die bekannte Bargeld- Problematik transferieren zu können. Sie können auch als Zahlungsprovider tätig werden, und Kreditkarten für andere ausführen und gutschreiben lassen.

3. Kredite und Hypothekendarlehen

Eine überaus brauchbare Methode, Gewinne außerhalb des eigenen Steuergebiets anfallen zu lassen und damit deutlich die eigene Steuerlast zu verringern.