Banklizenz, eigene Bank gründen, Offshore Bank, Finanzdienstleistungsunternehmen gründen, Vermögensverwaltungsgesellschaft gründen, Bafin, Bankrecht, internationales Bankrecht
Banklizenz- eigene Bank gründen: Banklizenz in Belize
- English language Offshore Bank License
- Index Bank gründen- Banklizenzen international
- „Grundsätzliche Überlegungen bei Gründung einer Bank“
- Regelungen Basel II bei Vollbanken im Sinne
- Bankrecht/Kreditwesengesetz: Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland,§ 53b (Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums)
Offshore Banklizenz- Eigene Bank gründen: Banklizenz Belize
Die ETC gründet in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kanzlei im Sitzstaat der neuen Bank, Finanzdienstleistungsunternehmen mit Genehmigung für Bankdienste. Im Kontext einer Bankgründung wird i.d.R. zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, um herauszufinden, welcher Sitzstaat (Z.B. England,Deutschland,Liechtenstein,Schweiz, Belize,Cayman Islands, Neuseeland usw.) in Frage kommt. Dabei kommt es auf viele Sachverhalte an, Z.B: -Soll/muss das Finanzdienstleistungsunternehmen der Aufsicht und Regulierung der jeweiligen Zentralbank des Landes unterliegen, z.B. wenn günstige Kredite der jeweiligen Zentralbank bzw. von der Europäischen Zentralbank generiert werden sollen. -Soll die Bank im Raum des EWR eine Niederlassung oder Repräsentanz installieren?- Wo sollen die Bankdienstleistungen angeboten werden? (Im Kontext des Bankrechts greift mithin das Recht des „Anbieterstaates“). Sind die relevanten Fragen geklärt, kommen i.d.R. nur noch bestimmte Länder für das jeweilige Vorhaben einer Bankgründung in Frage.
Banklizenz in Belize
Über unsere Kooperationskanzlei in Belize können wir für unsere Mandanten die Bankgründung (A-Lizenz) in Belize realisieren.Eine Bankgründung unterliegt der Regulierung und Aufsicht der Zentralbank des Landes. Auch hier erfolgt zunächst die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte Belize als Gesellschaft der Bank. Die Gebühren zur Gründung einer Bank richten nach den Dienstleistungen (vgl unten). Auf Wunsch übernehmen wir auch hier die kompletten Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit unserer Kooperationskanzlei im Sitzstaat:
- -Gründung der Gesellschaft,Eintrag ins Register,Domizilierung,Kontoeröffnung
- -Antrag auf Zulassung als Bank, Einreichung aller Anträge bei der zuständigen Behörde, direkte Kommunikation mit den zuständigen Regierungsstellen
- -Tragfähiger Geschäftsplan (BusinessPlan, Plan G&V),AGBs der Bank und Kundenverträge gemäß Vorschriften des BankAct und/oder Ausführungsverordnungen
- -Homepage der Bank
- -Online Banking-Software und elektronische Schnittstellen
- -Anbindung SWIFT, SWIFT Code und IBAN
- -Anbindung Kreditkartenprovider
- -Ordentlicher Geschäftssitz Belize
- -Sofern notwendig: Stellung eines Bevollmächtigten auf Belize
- -Anbindung „anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft“ gemäß Ausführungsverordnung zum BankAct
- -Visa-Regelungen, Aufenthaltserlaubnis (sofern erforderlich)
- -Auf Wunsch, bzw. sofern erforderlich: Repräsentanz oder Niederlassung der Bank z.B. in Deutschland analog §§53 KWG
Grundlegende Faktoren „Bankgründung Belize“:
-Erforderliches Anfangskapital:
-Eine Class „A“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.
-Eine Class „B“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können
In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein
[1] Diese Summe wurde vom belizischen Gesetzgeber im Verhältnis der ursprünglichen Gesetzesfassung aus dem Jahre 1996 drastisch von 200.000 USD auf die derzeitige Summe erhöht.
[2] Etwaige Auflagen sind indessen nur zu erwarten, wenn das beabsichtigte Tätigkeitsfeld einer Bank hierzu Anlass geben könnte.
[3] Hier empfiehlt es sich allerdings, das Gründungskapital bei einer in Belize geschäftsansässigen Bank zunächst als Festgeld anzulegen und die Zinserträge umfassend und zur laufenden Kostendeckung, ggf. als Gewinnausschüttung zu nutzen. Andererseits kann jede beliebige, reguläre internationale Bank zur Führung von Konten beauftragt werden.
-Persönliche Voraussetzungen der Geschäftsführung:
- -Nicht vorbestraft, kein Anschein, dass er an einer Betrugs- Unterschlagungs- oder Veruntreuungsstraftat beteiligt war.
- -..war nicht Direktor einer Bank, der die Zulassung entzogen wurde
- -…ist nicht insolvent oder drohend zahlungsunfähig
- -…ist kein zugelassener Wirtschaftsprüfer für Banken gemäß dem Banking and Financal Institutions Act
- -…kein wirtschaftlicher Interessenkonflikt zu der Bank oder seiner Ehefrau, Kinder oder Geschwister zu dieser Bank.
- Ø Cap 263, Part IV 15
-Staatliche Gebühren für das Zulassungsverfahren Class A-Bank:
Mindestens 25.000 B§ , also ca. 9.950,00 Euro
Dieses, wenn alle Anträge und notwendigen Formulare usw.. vorliegen (tragfähiger Geschäftsplan,Lebensläufe der Geschäftsführer,pol Führungszeugnisse,Plan G&V, Nachweis des erforderlichen Anfangskapitals,Nachweis gemäss den persönlichen Voraussetzungen der Geschäftsführung/Cap 263, Ordentlicher Geschäftssitz Belize, wenn Geschäftsführer nicht auf Belize Ansässig im Sinne: Nennung eines Bevollmächtigten gemäss den Voraussetzungen des BankAct,alle Kundenverträge,AGBs,Nennung der beauftragten Wirtschaftsprüfkanzlei usw..)
Gebühren für Realisierung Class A-Bank:
Nachfolgende Gebühren dienen nur der groben Orientierung. Die genauen Kostennoten müssen bei jedem Einzelfall ind. festgelegt werden. Beachten Sie bitte dass 1-2 Besuche auf Belize (Zentralbank) erforderlich sind.
1. Vorgeschriebene Gesellschaftsform und Ausgestaltung ,um eine A-Bank-Lizenz gemäß BankAct Belize zu beantragen:
–Gründung, Registereintrag, Apostille, beglaubigte Übersetzungen, Oneshore Gesellschaft mit einem Share-Kapital mehr als § 50.000: 3.650,00 Euro
In diesen einmaligen Gründungskosten sind die bereits die Kosten für das „registered office“ und den „registered agent“ für das Gründungsjahr enthalten. Ebenfalls enthalten: Apostille,notariell beglaubigte Übersetzungen der wichtigsten Gründungsunterlagen,Certifikat of Good Standing.
Die jährlichen Kosten für eine Ltd mit einem share Kapital von mehr als $ 50.000,00 belaufen sich pauschal auf $ 1.000,00, die einer Ltd mit share „no Par value“ pauschal auf $ 700,00.
-Ordentlicher Geschäftssitz Belize: Gemäß BankAct und/oder Ausführungsverordnung ist bei einer Bank ein lokales Büro der Gesellschaft der Bank auf Belize erforderlich. Die London Consulting&Trustee Ltd organisiert ein entsprechendes Büro auf Belize (voll eingerichtetes Büro) sowie eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme zu den normalen Geschäftszeiten, Postweiterleitung, Firmenschild. Die Organisation erfolgt unter Zuhilfenahme der Kanzlei auf Belize so, dass der Mandant nicht auf Belize anwesend sein muss. Mietvertrag zwischen Gesellschaft der Bank und Vermieter. Es Für die Organisation dieser Dienstleistung berechnet die London Consulting einmalig: 1.600,00 Euro
-Kontoeröffnung für die Gesellschaft auf Belize, inkl. Kreditkarten,Online-Banking und Schecks: 950,00 Euro
-Ständiger Vertreter,Post- Bevollmächtigter im Sinne für Belize Gesellschaft und Bank im Sinne, gemäß den Vorschriften der Ausführungsverordnungen zum BankAct Belize: Nach Vereinbarung
-Gründung einer Bank (A-Lizenz) auf Belize
–2.1. Vorbereitende Arbeiten für Antrag und Lizenz,Einreichung des Antrages bei der Zentralbank auf Belize,Kommunikation mit den Behörden/Zentralbank Belize,notwendige Nachbesserungen des Antrages und/oder BusinessPlan/Plan G&V, Erstellung der AGBs der Bank in Zusammenarbeit mit dem Mandanten/Vertragspartner im Kontext der gesetzlichen Regelungen gemäß BankAct Belize und Ausführungsverordnungen,Erwirken der A-Bank-Lizenz gemäß dem BankAct Belize, gesetzlich vorgeschriebene Publikation der Erlaubnis,Anbindung einer von der Zentralbank Belize anerkannten Wirtschaftsprüfkanzlei gemäß dem BankAct Belize*,Anbindung Steuerkanzlei Belize, Begleitung zu den Terminen bei der Zentralbank Belize:
anwaltliche Gebühren ETC und Kooperations-Kanzlei auf Belize, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen über die ETC: Mindestens 59.000,00 Euro
*Einschub: Im Rahmen dieser Dienstleistung wird davon ausgegangen, dass der Mandant einen tragfähigen Geschäftsplan und Plan G&V für die ersten drei Jahre in englischer Sprache bereits vorlegt. Feinabstimmungen, notwendige Änderungen und Ergänzungen gemäß den behördlichen Vorgaben sind in der Dienstleistungsgebühr zu 2.1. enthalten. Soll die ETC diesen Geschäftsplan realisieren, so entstehen Zusatzgebühren.
Es wird ferner davon ausgegangen, dass der Mandant die Voraussetzungen zur Gründung einer Bank (persönliche Eignung der Geschäftsführung,erforderliches Anfangskapital) erbringen kann.
* Die ETC und/oder Kooperationskanzlei auf Belize offeriert dem Mandanten eine anerkannte Wirtschaftsprüfkanzleien gemäß BankAct Belize und Ausführungsverordnungen. Die Wirtschaftsprüfkanzlei erhält eine Beschreibung des Vorhabens, notwendige Prüfungsaufgaben und Unterlagen zur Belize Bank des Mandanten/Vertragspartners. Nachfolgend entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Wirtschaftsprüfkanzlei und dem Mandanten. Der Mandant hat die Kostennoten der Wirtschaftsprüfkanzlei direkt an diese zu leisten. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens informiert die ETC Ltd die Zentralbank Belize über die beauftragte Wirtschaftsprüfkanzlei.
–2.2. Staatliche Gebühr Zentralbank Belize: Mindestens 25.000 B§ bei Antragsstellung. Maximale Gebühr gemäß den Ausführungsverordnungen des BankAct 52.000 B§ (Belize Dollar). Diese Gebühr ist nicht an die ETC oder Kooperationskanzlei auf Belize zu leisten, sondern nach Rechnungsstellung direkt an die Zentralbank Belize.
2.3 Anbindung an SWIFT
Generierung SWIFT Code und IBAN für die Belize Bank des Mandanten: 6.700,00 Euro, Zzgl. der Gebühren SWIFT.
2.4 Online-Banking-System und elektronische Schnittstellen
Die ETC offeriert dem Mandanten entsprechende Anbieter für ein Online-Banking-System und elektronischer Schnittstellen zwischen Online-Banking-System und Zentralbank auf Belize. Es erfolgt die Abklärung der notwendigen Anbindungen/Schnittstellen usw.. mit dem ausgesuchten Anbieter, Organisationspauschale: 3.500,00 Euro
-Repräsentanz der Belize Bank in Deutschland, analog §53a KWG
Anzeige/Antrag der Repräsentanz der Belize Bank gemäß § 53 KWG und Ausführungsverordnungen bei der Bafin und/oder Bundesbank,Kommunikation und Schriftverkehr mit der Bafin, Beibringung aller erforderlichen Unterlagen für den Betrieb/Erlaubnis einer Repräsentanz der Belize Bank in Deutschland, inkl. notariell beglaubigter Übersetzungen der relevanten Unterlagen in die Deutsche Sprache. Gebühren nach Aufwand.
-Erlaubnis einer Repräsentanz in anderen Staaten (Raum des EWR und/oder außerhalb)
Möchte oder muss der Mandant eine Repräsentanz in anderen Ländern installieren und/oder soll ein erweiterter Erlaubnisantrag im Rahmen der Europäischen Finanzdienstleistungsrichtlinie gestellt werden, so erfolgen diese Dienstleistungen über die Zeichnung einer sep. Honorarvereinbarung mit der ETC. Es wird hier nach Aufwand in Rechnung gestellt, mit anwaltlichen Stundensatz von 250,00 Euro/netto die Stunde.
– Anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft für Belize –Bank (Kriterien nach Basel II )
Moodys: http://www.moodys.com/cust/default.asp
Bilanzsumme bis 2 Millarden Euro: 31.000,00 Euro pro Jahr
Bilanzsumme bis 4 Miillarden Euro: 38.000,00 Euro pro Jahr
-Online-Banking-System mit elektronischer Schnittstelle
Je nach System und Leistungsumfang zwischen 35.000,00 bis 68.000,00 Euro.
Allgemeines zur Bank in Belize
Rechtsgrundlage zur Gründung einer Offshore-Bank in Belize ist der „International Banking Act, Chapter 267 (Revised Edition 2003)“, wonach durch jedermann eine solche Bank, die im Gesetz als „international bank“ bezeichnet wird, aufgrund entsprechender Lizenzerteilung durch die Zentralbank von Belize gegründet werden kann. Seit wenigen Jahren sind bereits einige Offshore-Banken in Belize tätig, die ihre Leistungen beliebigen internationalen Interessenten aus dem englischsprachigen Ausland anbieten.
Die Bank-Gesetzgebung in Belize ist überaus modern, da auch in diesem Falle seitens der belizischen Regierung die internationale Offshoregesetzgebung ausgewertet und hieraus ein zeitgemäßes nationales Gesetz geschaffen wurde.
Auf der Grundlage des „International Banking Act“ können als Banken sogenannte Class „A“-Banken und sogenannte Class „B“-Banken gegründet werden.
Eine Class „A“-Bank entspricht im Wesentlichen einer gewöhnlichen Bank, die bankübliche Geschäfte auf internationaler Ebene tätigen kann.
Eine Class „B“-Bank ist nach belizischem Recht eine Bank, die zwar bankübliche Geschäfte tätigen darf, allerdings keine Festgeldanlagen für die Allgemeinheit führen sowie Bankschecks ausstellen oder einlösen darf. Ferner beschränkt sich das Tätigkeitfeld der Class „B“-Bank ausschließlich auf mit ihr wirtschaftlich verbundener Unternehmen und Personen !
Insoweit sieht der Gesetzgeber eine Tätigkeit einer Class „B“-Bank ausschließlich auf internationaler Ebene vor. Im Übrigen kann das Tätigkeitsfeld einer Class „B“-Bank in der Banklizenz durch die Zentralbank von Belize konkretisiert, aber auch limitiert werden.
Offshore-Banken zahlen in Belize keinerlei Steuern, weder auf Gewinne noch auf Dividenden oder Umsätze. Offshore-Banken in Belize unterliegen keiner Kontrolle oder Regulierungen im Hinblick auf Währungs- und Devisengeschäfte.
Eine zu erteilende Banklizenz ist unbefristet gültig und kann von der Zentralbank von Belize nur mit der Begründung widerrufen werden, die Bank verstoße gegen die jeweiligen Beschränkungen oder Auflagen in der erteilten Lizenz oder gegen das Bankgesetz als solches.
Die Bankgesellschaft muss in Belize ein funktionstüchtiges und funktionierendes Büro im Sinne einer Betriebsstätte unterhalten und dort in Minimum von drei Personen als Personal beschäftigen. Weitere Anforderungen an Geschäftsräume und Personal werden insoweit nicht gestellt; hierdurch wird ein weiter Gestaltungsspielraum gewährleistet. Der Ort der Geschäftsleitung kann an jedem anderen Ort außerhalb Belizes liegen.
Die Beantragung der Erteilung einer Banklizenz erfolgt bei der Zentralbank von Belize, der im jeweiligen Einzelfall detaillierte Auskünfte über Art und Umfang der gewünschten Banktätigkeit zu erteilen sind.
Antragsstellung:
Einem solchen Antrag sind u.a. beizufügen:
- Gesellschaftsvertrag der Bankgesellschaft in notariell beglaubigter Form,
- Einzahlungsbeleg für das Gründungs- (Haftungs-) kapital,
- Name und Anschrift der Gesellschafter und des Direktors, bei juristischen Personen die Gesellschaftsstruktur und die dortigen Gesellschafter,
- Bonitätsnachweis der Bankgesellschaft,
- Detaillierter Geschäfts- und Finanzplan der Bankgesellschaft,
- Einzelheiten über etwaige Tochterunternehmen der Bankgesellschaft oder Unternehmensbeteiligungen,
- Detaillierte Angaben über jegliche Überseebüros, die die Gesellschaft unterhält oder zu öffnen beabsichtigt,
- Vorlage von Namen und Anschriften externer Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft oder Drittgesellschaften, die derartige Tätigkeiten gegenüber der Gesellschaft ausüben,
- Vorlage von Referenzen oder Bürgschaftserklärungen anderer Unternehmen oder Dritter
Ungeachtet der vorzulegenden Antragunterlagen bis hin zur Erteilung der Banklizenz kann die Zentralbank von Belize jederzeit eine Untersuchung oder Überprüfung anstellen, ob die gesetzlichen Kriterien zur Erteilung einer Banklizenz auch noch während des laufenden Genehmigungsverfahrens und darüber hinaus erfüllt sind.
Der Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Offshore-Banklizenz erfolgt in fünf Schritten mit und durch die Zentralbank von Belize.
(1) Vorstellungsgespräch (introductory meeting):
Die Antragsteller oder deren Vertreter werden zum Vorstand der Zentralbank von Belize geladen, um sich und ihr Vorhaben vorzustellen. Aushändigung der Antragsformulare erfolgt durch die Zentralbank von Belize anlässlich dieses Vorstellungsgesprächs.
(2) Folgetreffen (pre-filing meeting):
Der Antragsteller oder dessen Vertreter sollte den Präsidenten der Zentralbank kontaktieren, um ein Folgetreffen anzuberaumen. Hierbei werden offene Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich des Ablaufes des Lizenzierungsverfahrens so zu erörtern sein, um etwaige Verfahrenshindernisse auszuräumen.
Bei diesem Folgetreffen wird auch verbindlich festgelegt, wer der Ansprechpartner seitens der Zentralbank von Belize gegenüber dem Antragsteller sein ist.
(3) Förmliche Bewerbungsannahme und Bearbeitung (application acceptance and processing):
Sobald die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die deren Inhalte oben aufgeführt worden sind, vorgelegt wurden, wird der Antrag auf Erteilung einer Banklizenz weiterbearbeitet.
Mit Einreichung der vollständigen Bewebungsunterlagen wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Sodann prüft die Zentralbank zuerst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls zur Nachbesserung derselben auf, da andernfalls eine inhaltliche Bearbeitung noch nicht stattfindet. Hiernach folgt eine inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen nach den vorstehenden Kriterien.
(4) Empfehlung und Entscheidung über den Antrag (recommendation and decision to approve or not approve a licence):
Nach Prüfung der Antragunterlagen entscheidet die Zentralbank von Belize über die Lizenzerteilung in Form eines Vorbescheides.
(5) Organisation der neuen Bank (organization of the new bank):
Soweit eine positive Antragsbescheidung seitens der Zentralbank von Belize in Form eines Vorbescheids übermittelt wurde, ist die Bankgesellschaft verpflichtet, innerhalb eines von der Zentralbank von Belize festgelegten Zeitraumes den organisatorischen Rahmen der neuen Bank unter gleichzeitiger Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen als Anlage zu der zu erteilenden Erlaubnis zu gewährleisten.
Sodann wird die Banklizenz erteilt werden können.
Das regelmäßige Gründungsverfahren kann nach sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein.
Zum operativen Geschäft benötigt eine solche Bank allerdings Korrespondenzbanken, das heißt, gewöhnliche Banken, die allfällige Bankgeschäfte für die Allgemeinheit durchführen und bei der die Offshore-Bank Konten führt. Diese Konten lauten immer auf die Offshore Bank selbst. Auf diese Konten werden sodann die Gelder der Class „B“-Kunden transferiert, ohne daß die Identität des Kunden für Außenstehende ermittelbar ist; der Kunde bleibt völlig anonym und ist allenfalls seiner Class „B“-Bank namentlich bekannt.
2. Sinn und Zweck einer Class „B“-Bank
Nun, da eine Class „B“-Offshore-Bank keine Bankgeschäfte mit der Allgemeinheit tätigen kann und darf, sondern nur mit den mit Ihr verbundenen Unternehmen und Personen, wird eine außerordentliche Exklusivität hergestellt.
Weder Hinz und Kunz, noch Lieschen Müller wird gestattet, bei der Bank Konten zu eröffnen. Lediglich der handverlesene Kreis von pfiffigen Unternehmern und privaten Kapitalanlegern ist der Zugang zur Bank eröffnet.
Die Bankstrukturen sollten nämlich so gestaltet sein, daß der Kunde zugleich Teilhaber der Bank sein (Aktionär) und dadurch die Geschicke der Bank kontrollieren kann.
Im Einzelnen:
1. Man kann die eigenen Bankinstrumente emittieren (z.B. Anleihen, Pfandbriefe usw.). Diese Papiere können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Man kann sich jedenfalls Letters of Credit (LoC) und Certificates of Deposit (CoD) ausstellen lassen, vorausgesetzt, die Gelder sind tatsächlich eingestellt. Ebenso kann man Empfehlungsschreiben (bank references) ausgeben, Kontoauszüge, usw.
2. Die Bank kann Ihre eigenen Kreditkarten emittieren, z.B. co branded VISA oder MASTERCARD, und so Möglichkeiten schaffen, Geldbeträge ohne die bekannte Bargeld- Problematik transferieren zu können. Sie können auch als Zahlungsprovider tätig werden, und Kreditkarten für andere ausführen und gutschreiben lassen.
3. Kredite und Hypothekendarlehen
Eine überaus brauchbare Methode, Gewinne außerhalb des eigenen Steuergebiets anfallen zu lassen und damit deutlich die eigene Steuerlast zu verringern.
Gebühren und Dienstleistungen Class B-Bank
1. Staatliche Gebühren:
- Antragsgebühr : 7.500,00 USD
- Lizenzverfahren: 35.000 USD
- Jährliche Lizenzgebühr an Zentralbank Belize: 25.000 USD
2. Anwaltliche Gebühren, Kooperationskanzlei Belize und LCT : 59.000 USD
2.1. CO-Direktor Belize*: 1.000 USD pro Monat, einmalige Gebühr: 3.900 USD. Es ist eine Vorausleistung von mindestens 6 Monate erforderlich
*Gemäss BankAct Belize muss mindestens ein Direktor auf Belize ansässig sein im Sinne. Unsere Kooperationskanzlei auf Belize (Deutschsprachig) kann einen Anwalt als zweiten Direktor der Gesellschaft stellen. Über einen notariellen Treuhand-Vertrag werden alle Rechte und Pflichten an den eigentlichen Nutznießer übertragen. Unser Mandant wird i.d.R erster Direktor, wobei nur beide Gemeinsam Zeichnungsvollmacht haben.
2.2. Ordentlicher Geschäftssitz im Sinne
Aufgrund des innerstaatlichen Rechts und zur Verhinderung der Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, sollte die Bank über einen ordentlichen Geschäftssitz im Sinne verfügen. Die Mindestanforderung ist ein virtuelles Office mit eigener Telefonnummer, persönlicher Gesprächsannahme und Fax, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben. Gebühren je nach Anbieter zwischen 150- 230 USD pro Monat.
2.3. Online-Banking System, elektronische Schnittstellen, Korrespondenzbank
NexorOne: Onlinebanking-Software
Wir bieten unseren Mandanten im Rahmen der Gründung einer Bank die NexorOne Onlinebanking-Software an. Die Software erfüllt in der Vollversion die kompletten Leistungen des Onlinebankings, ist allerdings ausschließlich in englischer Sprache verfügbar. Die Software wird üblicherweise auf einem Server des Anbieters gehostet. Optional besteht die Möglichkeit des Service und/oder Hotline (Servicevertrag). Auf Wunsch kann z.B. über Eurowire die elektronische Verbindung zwischen Korrespondenzbank und NexOrOne realisiert werden.
Kurzbechreibung
The NexorOne™ Online Banking System is a entirely online account manager for pooled funds. It generates messages to the administrator transmitting the instructions from the users. With a user friendly menu and thoroughly tested, completely self customizable interface the software provides a solid platform allowing your customers to feel confident that they are backed by a stable institution. Making use of every available advantage of the internet and online banking, the system gives the users the ability to execute every kind of transaction and use all the services offered by the financial institution on a cross-browser compatible interface. It makes it the perfect tool to have a low cost interaction with customers, while still able to tend to all their needs. The users are able to transfer money in/out/between accounts and to debit cards (optional).
By safely empowering the users to request transactions online, assisted by the system, the administrator has only to accept or cancel operations while viewing on screen all the information needed to take the decision. Since all the transactions are performed through the system only, the accounting and detailed customizable reports are always in real time and up to date. Additionally, the system keeps a detailed trail of all activities, making it very easy to narrow down precisely when those activities occurred. The system can automatically generate revenue by applying customizable transaction fees predefined by the administrator. The system offers the ability to handle accounts in different currencies, as well as a multi-language capable interface to expand to distinct international markets and the multi-region friendliness for defining all the different formats.
Kosten: 14.900 – 25.000 Euro, je nach Version
Anbindung Korrespondenzbank:
Nach Aufwand mit anwaltlichen Stundensatz zu 225,00 Euro/Std
3. Steuerliche Gestaltung
Neben der Gründung der Bank wünschen die meisten Mandanten die Konzeption einer steuerlichen Gestaltung , z.B. zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der Dividenden, Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs und/oder Abschirmung der Abgeltungssteuer. Wir berechnen hier mit 225,00 Euro/Std.