Banklizenz, eigene Bank gründen, internationales Bankrecht, Gründung Vermögensverwaltungsgesellschaft, Finanzdienstleistungsgesellschaft, Kreditwesengesetz, Neuseeland OFC und Financial Service Provider (FSP), Schwedische Creditunion

Banklizenz- eigene Bank gründen (Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften mit Genehmigung für Bankdienste, Einlagenkredit-Institute)

Banklizenz – Bank gründen: Allgemeine Informationen

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Banken (Finanzdienstleistungsinstitute mit Genehmigung für Bankdienstleistungen, Einlagen-Kreditinstitute) in der EU/EWR (zentral in Deutschland, Irland, England und Liechtenstein), in Drittstaaten (z.B. Schweiz und USA) sowie in sogenannten Steueroasenländern (z.B. Cayman Islands, Bahamas). Darüber hinaus gründen wir für Mandanten E-Money Institute in der EU/EWR sowie in Drittstaaten und Sonderformen der Finanzdienstleistungsinstitute wie die Neuseeland OFC/ Neuseeland Financial Service Provider (FSP) oder die Schwedische Creditunion.

Ebenso installieren wir Vermögensverwaltungsgesellschaften (Kapitalanlagengesellschaften) und Investmentgesellschaften in der EU/EWR, Drittstaaten und Steueroasenländern.

Banklizenz- Bank gründen: Übersicht

Abbildung: Bank gründen (Einlagen-Kreditinstitut) und Dienstleistungen unserer Kanzlei.

Banklizenz- Bank gründen: Voraussetzungen und Eigenkapital

Das internationale Bankenrecht ist juristisch hoch komplex. Vereinfacht kann wie folgt ausgeführt werden:

Finanzdienstleistungsgesellschaften im Sinne der Einlagenkreditinsitute, die der Regulierung und Aufsicht der jeweiligen Zentralbank und/oder anderer staatlicher Aufsichtsbehörden unterliegen und eine entsprechende Genehmigung haben, die entsprechenden Finanzdienstleistungen an Dritte anzubieten, werden als „Bank“ bezeichnet. Sie dürfen Bankdienstleistungen an inländische natürliche und juristische Personen anbieten und i.d.R. auch an „Personen“ außerhalb des Sitzstaates der Bank (hier können allerdings im nationalen Recht der „anderen Staaten“ Beschränkungen existieren,vgl. z.B. Deutsches KWG).

Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen werden in den Finanzdienstleistungsgesetzen der Länder geregelt. In den meisten Staaten ist eine entsprechende Eigenkapitalausstattung erforderlich (z.B. Schweiz 5 Mio. CHF, USA 5 Mio. USD und 10 Mio. USD Sicherheitshinterlegung bei der FED, Deutschland ca. 5 Mio. Euro, Cayman Island ca. 350.000 Euro).

Außerdem regeln die meisten Bankengesetze die Voraussetzungen an das Management der Bank-die sogenannte „persönliche und fachliche Eignung“ (Berufsausbildung im Bankenbereich, Führungserfahrung in der Bankenebene, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, Bonität usw..), das Vorhandensein eines qualifizierten Geschäftsbetriebes, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen der Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung, Einhaltung der Regelungen nach Basel II/III usw..

Bank gründen: Grafische Übersicht Gründung einer Bank in der EU/EWR und Drittstaaten

Abbildung: Gründung einer Bank und Angebot außerhalb des Sitzstaates

Banklizenz- Bank gründen EU/EWR: Voraussetzungen, Eigenkapital

Grundlagen sind die innerstaatlichen Bankengesetze, in Deutschland z.B. das Deutsche KWG (Kreditwesengesetz) UND die EU Richtlinie für Finanzinstitute. Demnach beträgt das Mindeststammkapital einer EU-Bank 5 Mio. Euro.

Mindestens ein Geschäftsführer der Bank muss über eine Ausbildung im Bankwesen und Führungserfahrung in einer Bank verfügen. Auf Wunsch können wir über eine Stellenausschreibung geeignetes Personal suchen.

Die Bank muss ferner über einen ordentlichen Geschäftssitz verfügen, also ein Büro und Mitarbeiter. Die Gesellschaft der Bank ist eine Kapitalgesellschaft, also z.B. eine Deutsche AG.

Bankinstitute im EWR können in einem anderen Land des EWR (europäischer Wirtschaftsraum) ohne erneute Zulassung in Form der Niederlassung oder Repräsentanz tätig werden (vgl. z.B. § 53b KWG Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums) bzw. Ihre Dienstleistungen ohne erneute Zulassung im EWR anbieten (Europäischer Pass).

In den meisten EU/EWR Staaten ist die Anbindung an eine unabhängige Wirtschaftsprüfgesellschaft (Rating/Basel II/III) erforderlich, z.B. Moodys. Die Gebühren betragen ca. 38.000 Euro pro Jahr.

Viele Länder schreiben zudem die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfond vor.

Nach Gründung der Bank erfolgt die Anbindung an die jeweilige Zentralbank des Landes und/oder an die europäische Zentralbank. Eine Anbindung an SWIFT (SWIFT Code, IBAN) wird über einen Termin bei der SWIFT realisiert, den wir gern vorbereiten und den Mandanten beim Termin begleiten.

Banklizenz – Bank gründen und  Einlagesicherungsfonds

In den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Deutschland:

Der Beitritt zum Fonds ist freiwillig. Entscheidet sich eine Bank dazu, erfolgt eine Prüfung vom Verband der Deutschen Banken in Köln. Bei positiver Bescheidung prüft dann nochmals der Vorstand des Bankenverbandes über die Aufnahme. Die Rechte und Pflichten der beitretenden Bank ergeben sich aus dem Statut des Einlagensicherungsfonds, §§ 3, 5 und 6: Bei Eintritt sind 2,4 Promille des Eigenkapitals, mindestens 25 T€,  zu zahlen. Nach drei Jahren werden die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Kunden erneut geprüft und die Eintrittsgebühr mit 1,8 Promille der Verbindlichkeiten festgelegt. Liegt diese Summe über 25 T€, muss nachgezahlt werden. Jedes Jahr zum 30.06. ist dann auch die Umlage in Höhe von 0,6 Promille der Verbindlichkeiten der Abschlussbilanz des Vorjahres fällig.

Bank gründen/Banklizenz in Liechtenstein (EWR)

Anfangskapital -Einlagensicherungsfonds – Zentralbank u.a.

Das Anfangskapital muss mindestens 10 Mio. CHF betragen, in der Praxis zwischen 12- 15 Mio CHF. Einlagensicherungsfonds: 1/5 des Jahresreingewinns bis 1/5 des Eigenkapitals, bei maximal 3 Mio CHF. Bei Neugründungen (erstes Jahr) 100.000 CHF pro Einlagen-Guthaben. Es erfolgt die Anbindung an die Schweizer Zentralbank. Die Geschäftsführer müssen nicht in Liechtenstein ansässig, müssen aber Bürger des EWR sein. Es gelten die Richtlinien Basel II, entsprechend ist eine Wirtschaftsprüfgesellschaft und Ratingagentur (z.B. Moodys) zu bestellen. Die Gebühren betragen ca. 36.000 Euro pro Jahr. Die Gebühren für die notwendige Bankprüfgesellschaft betragen einmalig 50.000 CHF, die staatlichen Gebühren 30.000 CHF.

Bank gründen/Banklizenz Schweiz:

Bankenrecht Schweiz-Rechtsquellen:

Anfangskapital/Kapitalausstattung beträgt ca. 5 Mio USD/CHF. 

Banklizenz – Bank gründen in „Offshore-Staaten“ (z.B. Cayman Islands, Belize)

Die grundlegenden Daten finden Sie auf unseren Internetseiten zur Bankgründung Cayman Islands oder z.B. Belize. Soll es sich um eine A-Bank-Lizenz handeln (die Bank bietet Ihre Dienstleistungen auch an Drittstaaten, außerhalb des Sitzstaates an und/oder an Dritte im Sinne an), so sind die Voraussetzungen denen der EWR-Staaten sehr ähnlich. Dieses in Bezug auf die Geschäftsführung der Bank (Ausbildung im Bankenwesen, Führungserfahrung usw.), dem ordentlichen Geschäftssitz und der Anbindung an eine unabhängige Wirtschaftsprüfkanzlei. Allerdings ist das Mindeststammkapital abweichend:

Belize:

-Eine Class „A“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.

-Eine Class „B“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.

In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein.

Banklizenz- Bank gründen auf den Cayman Islands:

Das notwendige Anfangskapital beträgt mindestens 400.000 KYD (A-Bank) bzw. 20.000 KYD (B-Bank). Die Antragsgebühr beträgt einmalig 2.000 KYD und ist mit Einreichung des Antrages fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht zurückbezahlt.

Es sind – wie in fast allen Staaten analog- zwei Geschäftsführer mit der notwendigen persönlichen- und fachlichen Eignung zu bestellen, wobei mindestens ein Geschäftsführer auf den Cayman Island ansässig sein muss. Erforderlich ist außerdem ein ordentlicher Geschäftssitz auf den Cayman Islands, die Anbindung an eine Wirtschaftsprüfgesellschaft und Rating-Agentur.

Bank gründen – Banklizenz: Auftritt einer Offshore-Bank in der EU/EWR

Regelt wird dieses in den nationalen Bankengesetzen in Deutschland in § 53 KWG : Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland. Andere EU Länder haben fast analoge Gesetzgebungen. Die Schweiz behandelt derartige Sachstände liberaler.

Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft (OFC) mit Genehmigung für Bankdienstleistungen oder Neuseeland Financial Service Provider (FSP)

Die Registrierung als Neuseeland Financial Service Provider (FSP) wäre nur erforderlich wenn Sie die Finanzdienstleistungen auch an Neuseeländer anbieten möchten. Ansonsten würde nach dem Recht Neuseelands eine Neuseeland-Offshore-Finanzdienstleistungsgesellschaft (Neuseeland OFC) ausreichen, um Finanzdienstleistungen außerhalb Neuseelands anzubieten.

Schwedische Creditunion

Bei der schwedischen Credit Union handelt es sich um eine Genossenschaftsbank in Schweden, die nicht der Aufsicht und Regulierung der staatlichen Behörden unterliegt.

Eine schwedische Credit Union muss mindestens drei- aber höchstens sechs- Direktoren haben, wobei mindestens ein Direktor eine ladungsfähige Adresse in Schweden haben muss.

Die maximale Mitgliederzahl beträgt 1000 Mitglieder (natürliche Personen aus aller Welt, aber mindestens 50% in der EU ansässig).

Die maximale Einlagensumme der Credit Union beträgt pro Person 5.787 Euro, mal 1.000 Mitglieder also maximal rund 5,8 Millionen Euro. Unter den Mitgliedern sind alle Bankgeschäfte erlaubt.

Da eine Schwedische Credit Union nicht der Aufsicht und Regulierung der staatlichen Stellen und/oder der Zentralbank unterliegt, erhält eine Schwedische Credit Union keine Darlehn von der Zentralbank, keinen IBAN-SWIFT-Code (nur über Korrespondenzbank-Konto zu realisieren) und darf Bankgeschäfte – wie bereits geschrieben- nur unter den Mitgliedern tätigen.

Auf der anderen Seite beträgt das Mindest-Einlagekapital nur symbolische 12 Cent.

Schwedische Credit Unions sind nach dem schwedischen The Banking and Finance Business Act (2004:297) von einer Banklizenz befreit und werden auch nicht staatlich kontrolliert.

Bank gründen / Banklizenz: Online Banking Software

Die Banksoftware Nexor_One kostet, je nach Modulen, zwischen 15.000 bis 30.000 Euro. Marcobank4 zwischen 20.000 bis 50.000 Euro. Möglich ist auch eine Onlinebanking-Software analog z.B. der Deutschen Bank/Commerzbank usw. Hier vermitteln wir an einen entsprechenden Anbieter.