Anlageberatung, Anlagevermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Zulassung Deutschland, KWG, Vermögensverwaltungsgesellschaft Deutschland, Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland
Zulassung nach KWG in Deutschland: Anlageberatung, Anlagevermittlung, Finanzportfolioverwaltung (Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß Deutschem KWG)
Verwandte Links:
- Index Bankgründung/Finanzdienstleistungen
- „Grundsätzliche Überlegungen bei Gründung einer Bank“
- Regelungen Basel II bei Vollbanken im Sinne
- Bankrecht/Kreditwesengesetz: Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland,§ 53b (Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums)
Die Lizenz für Anlageberatung und –Vermittlung sowie Finanzportfolioverwaltung, d.h.nicht auf eigene Rechnung und Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden (Gruppe II), setzt eine Erlaubnis nach § 32 KWG voraus. Die Zulassung erfordert ein Anfangskapital von mindestens € 125.00,00 sowie zwei fachlich und persönlich geeigneten Geschäftsleiter.
Anforderungen an einen Businessplan (BP):
- Art der geplanten Geschäfte: Welche Produkte bieten Sie an, an wen bieten Sie an, Volumen des Handels, geplante Umsätze, Ausgaben des Unternehmens, Eigenmittelquellen.
- Organisatorischen Aufbau: Wer leitet die Geschäfte, welche Erfahrung haben die Beteiligten (mit Lebenslauf und Nachweisen.)
- Interne Kontrollmechanismen: Entsprechend Basel II (Säule III) und SEC Due Diligence-Anforderungen.
Für das gesamte Lizenzierungsverfahren veranschlagen wir ein Pauschalhonorar von € 18.000,00 Euro.
Unsere Leistung im Verfahren beinhalten dabei: die Beibringung der notwendigen Unterlagen, Beantragung der Lizenz, Beratung bei Teil 2. des BP, Redigieren des BP und Prüfung auf Kohärenz, Kommunikation mit den Behörden, Begleitung zum Termin bei der BaFin (vorzugsweise Stuttgart oder – falls erforderlich – Frankfurt) inkl. Reisekosten. Kosten Dritter sind hiervon ausgenommen, insbesondere die Antragsgebühren bei der BaFin (iHv € 2.000), ggf. Rating nach Solvabilitätsverordnung und/oder Liquiditätsverordnung.
Bitte klären Sie, ob Sie in der Lage sind, eigene Bewertungen nach LiqV (http://bundesrecht.juris.de/liqv/index.html) und SolV (http://bundesrecht.juris.de/solvv/index.html) vorzunehmen oder ob Sie hierbei unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Unsere anwaltliche Kostennote würde in diesem Falle 290,00 Euro/netto/Std. betragen.