Steuerabkommen Schweiz, Steuerabkommen Deutschland Schweiz und Verhinderung der Abgeltungssteuer
Steuerabkommen Deutschland – Schweiz: Inhalt und Handlungsstrategien
- Index Steuerabkommen Deutschland Schweiz
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle –Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
- Beratung Mittelstand – Die steuerliche Expertise
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Steuerabkommen Schweiz
Gemeinsame Erklärung der Vertragsstaaten zur Gleichwertigkeit dieses Abkommens
Die Vertragsstaaten erklären, dass die im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vereinbarte bilaterale Zusammenarbeit in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt. Sie sehen das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt als ausgewogene Regelung an, die die Interessen der Vertragsparteien wahrt. Sie werden daher die vereinbarten Massnahmen nach Treu und Glauben durchführen und diese Regelung nicht durch einseitiges Handeln verletzen oder sich im Verhältnis mit Drittparteien gegen diese Regelung wenden.

Zeitschrift für europäische und internationale Steuer- und Wirtschaftsberatung. Organ der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht, International Fiscal Association. In Zusammenarbeit mit der Bundessteuerberaterkammer. Mit regelmäßigen Beiträgen der ETC-Honorar-Steuerberater..
Gemeinsame Erklärung der Vertragsstaaten betreffend Sicherung des Abkommenszwecks
Die Vorschriften von Artikel 32 und 42 (Sicherung des Abkommenszwecks) des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt werden durch Artikel 1 (Inhalt und Zweck) Absatz 3 dieses Abkommens nicht eingeschränkt.
Gemeinsame Erklärung der Vertragsstaaten zur Missbrauchsbestimmung
Die Vertragsstaaten erlassen im Rahmen der in Artikel 38 (Konsultation) und Artikel 39 (Gemeinsamer Ausschuss) des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vorgesehenen Verfahren eine gemeinsame Verwaltungsanweisung zur Konkretisierung von Artikel 33 (Missbrauchsbestimmung) dieses Abkommens. Dabei können auch einzelne Modelle beschrieben werden, die unter diese Missbrauchsbestimmung fallen.
Erklärung der Bundesrepublik Deutschlands betreffend den Erwerb entwendeter Daten schweizerischer Bankkunden
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden.