Hedgefonds, Offshore Hedgefonds auflegen, Hedgefonds auf den British Virgin Islands (BVI) ,Offshore Hedge funds
Investmentfonds – Investmentgesellschaft auf den British Virgin Islands (BVI)
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Investmentgesellschaft BVI
Gesetzliche Grundlage ist zentral der Banks and Trust Companies Act von 1990. Demnach muss eine Investmentgesellschaft ein Mindestanfangskapital von 250.000 USD aufweisen. Es existieren einschlägige Gesetze/Verordnungen bezogen auf die persönliche –und fachliche Eignung der Geschäftsführung, dem Anlegerschutz sowie zur Verhinderung der Geldwäsche.
Aufgrund dieser Gesetzeslage ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das eine Investmentgesellschaft auf den BVI auch in anderen- gut regulierten- Staaten anbieten/vertreiben darf. Dafür gibt es grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
- Die Gesellschaft hat eine Investment-Lizenz nach dem Banks and Trust Companies Act von 1990
- Das Mindest-Einlagekapital von 250.000 USD ist eingezahlt und durchgehend verfügbar
- Der Anlegerschutz ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen garantiert (u.a. eine entsprechende Versicherung)
- Auf den BVI existiert keine reine Briefkastengesellschaft (Mindest-Substanz-Escape)
- Die BVI-Investmentgesellschaft wird durch die British Virgin Islands Financial Services Commission beaufsichtigt
- Die British Virgin Islands Financial Services Commission wird befugt, mit den Aufsichtsbehörden der Vertriebsstaaten zusammenzuarbeiten
- Die Aufsichtsbehörden der Vertriebsstaaten erhalten alle notwendigen Informationen über die Investmentgesellschaft
- Ein Vertrieb wird in den Vertriebsstaaten erst realisiert, wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden eine Genehmigung erteilt haben
Ausländische Einkünfte der BVI Investmentgesellschaft werden nicht besteuert. Keine Quellensteuer bei Dividenden-Ausschüttungen ins Ausland. Extrem gutes Bankgeheimnis.
Gesetzliche Grundlagen:
Anti-Money Laundering Legislation Anti-Money Laundering and Terrorist Financing Code of Practice 2008
Anti-Money Laundering Regulations 2008
Non-Financial Business (Designation) Notice 2008
Banking and Fiduciary
Banks and Trust Companies (Amendment) Act, 1995
Banks and Trust Companies (Amendment) Act, 2006
Banks and Trust Companies Act, 1990
BVI Business Companies(Amendment) Act, 2006
Company Management (Amendment) Act
Company Management (Amendment) Act, 2006
Property (Miscellaneous Provisions) Act, 2003
The Company Management Act, 1990
Trustee (Amendment) Act, 2003
Virgin Islands Special Trusts Act, 2003
Investment Services
BVI Mutual Funds (Restricted Public Fund) Regulations, 2005
Mutual Funds (Amendment) Act, 1997
Mutual Funds Act, 1996
Segregated Portfolio Companies Regulations, 2005
Allgemeine Einlassungen zum Thema hedgefonds und vertrieb in Deutschland
In Deutschland aufgelegte und öffentlich vertriebene Hedgefonds unterliegen der Aufsicht nach dem Investmentgesetz (InvG). Zugelassene Kapitalanlagegesellschaften können in Deutschland Single- und Dach-Hedgefonds auflegen, die als Publikums- oder Spezialfonds genehmigt werden können.
Ein Dach-Hedgefonds darf grundsätzlich sowohl inländische regulierte Single-Hedgefonds als auch ausländische Investmentvermögen mit vergleichbarer Anlagepolitik als Zielfonds erwerben (§ 113 Abs. 1 S. 1 u. 2 InvG). Bei der Auswahl der Single-Hedgefonds sind neben dem Grundsatz der Risikomischung noch weitere Streuungsvorschriften einschlägig, etwa dürfen nicht mehr als 20% des Wertes des Dach-Hedgefonds in einem einzelnen Zielfonds angelegt sein. Leverage und Leerverkäufe dürfen für Dach-Hedgefonds nicht durchgeführt werden (§ 113 Abs. 1 S. 3 InvG). Dach-Hedgefonds haben vor der Investition Mindestinformationen über die Zielfonds einzuholen. Anschließend müssen sie die Anlagestrategie und die Risiken der Zielfonds laufend überwachen.
Im Gegensatz zu Dach-Hedgefonds dürfen Single-Hedgefonds nicht öffentlich, sondern nur im Wege des „Private Placement“ vertrieben werden (§ 112 Abs. 2 InvG). Single-Hedgefonds sind in ihren Strategien gesetzlich kaum beschränkt. Für sie sind die Aufnahme von Krediten, der Einsatz von Derivaten zur Steigerung des Investitionsgrades, Leverage-Geschäfte und Leerverkäufe grundsätzlich unbegrenzt zulässig. Gleichwohl ist die Anlage in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, auf 30% des Wertes des Sondervermögens beschränkt (§ 112 Abs. 1 S. 3 InvG).
Der öffentliche Vertrieb ausländischer Investmentanteile in Deutschland unterliegt grundsätzlich einer Anzeigepflicht (§ 139 Abs. 1 InvG). Voraussetzung ist vor allem der Nachweis, dass die ausländische Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft in ihrem Heimatstaat einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Investmentanleger unterliegen (§ 139 Abs. 2 Nr. 8 InvG). Im Falle ausländischer Dach-Hedgefonds sind daneben umfangreiche Unterlagen über die Gesellschaft und das Produkt einzureichen. Ausländische Single-Hedgefonds öffentlich zu vertreiben, ist nicht erlaubt.
Allgemeines zum Thema Hedgefonds
Hedgefonds sind eine spezielle Art von Investmentfonds, die durch eine spekulative Anlagestrategie gekennzeichnet sind. Hedgefonds bieten die Chance auf sehr hohe Renditen und tragen entsprechend ein hohes Risiko.
Typisch für Hedgefonds ist der Einsatz von Derivaten und Leerverkäufen. Hierher rührt auch der irreführende Name, da diese Instrumente außer zur Spekulation auch zur Absicherung (Hedging) verwendet werden können. Außerdem versuchen Hedgefonds über Fremdfinanzierung eine höhere Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften (Hebel- oder Leverage-Effekt).
Die meisten Hedgefonds haben ihren Sitz an Offshore-Finanzplätzen. Zum Jahresende 2006 hatten Hedgefonds weltweit ein Volumen von rund 1,6 Billionen US-Dollar.
Hedgefonds in Deutschland
In Deutschland waren bis zum Jahr 2004 Hedge-Fonds generell nicht zum öffentlichen Handel zugelassen. Eine Lockerung erfolgte mit dem Investment-Modernisierungsgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat und jetzt den Vertrieb von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ unter bestimmten Auflagen zulässt. Diese haben nicht viel mit den großen internationalen Hedge-Fonds gemeinsam; sie gehören zur Gruppe der Investmentfonds und sind Anlageinstrumente. Sie dürfen die Instrumente des Leerverkaufes (short selling) und des Einsatzes von Fremdkapital (Leverage-Effekt) nutzen. Anteile an solchen Fonds dürfen in Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden, sondern nur im Rahmen von sogenanntem Private Placement, etwa für Einlagen durch institutionelle Anleger.
Dagegen ist die Einlage in Dachhedgefonds für Privatanleger seit 2004 erlaubt. Der Anbieter eines Dachhedgefonds muss auf seinen Verkaufsprospekten Warnhinweise ähnlich denen auf Zigarettenschachteln anbringen: „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen!“ Die Investmentbranche hat bisher nur in sehr geringem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Deutschland Hedge-Fonds aufzulegen. Allerdings ist der Markt für Zertifikate auf ausländische Hedge-Fonds stark angewachsen (siehe Grafik).
Deutsche Hedge-Fonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ihr Fremdkapital-Einsatz ist begrenzt. Es handelt sich somit eher um Investmentfonds mit größeren Freiheiten als um Hedge-Fonds im ursprünglichen Sinne.
Auf dem Treffen der G7-Finanzminister in Essen im Februar 2007 einigte man sich auf eine gemeinsame Erklärung, nach der man Hedge-Fonds in Zukunft genauer kontrollieren will. Ziel der G-7 ist es, mögliche Risiken aus den Hedgefonds-Aktivitäten auszumachen und so weltweite Finanzkrisen und Dominoeffekte bei Fondspleiten zu verhindern. Im Gespräch sind laut Agenturangaben auch ein freiwilliger Verhaltenskodex und eine Art Gütesiegel für die Fonds durch unabhängige Rating-Agenturen.
Auf dem G8-Gipfel (G7-Länder und Russland) im Juni 2007 in Heiligendamm wurden allerdings keine Vorschläge hinsichtlich einer angestrebten Selbstverpflichtung der Branche gemacht. Der Widerstand hiergegen kam aus den USA und Großbritannien, den Ländern, von denen aus die Mehrzahl der Fonds agiert. Die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs ermahnten die Hedge-Fonds-Industrie jedoch, die Verhaltensregeln für Manager selbst zu verbessern und bekräftigten gleichzeitig noch einmal die bereits von den Finanzministern angesprochenen Themenkomplexe.
Auf dem Treffen der Spitzenvertreter der G-20-Staaten (zuzüglich der Niederlande und Spanien) in Washington am 15. November 2008 wurde eine stärkere Reglementierung von spekulativen Hedgefonds beschlossen.
Am 14. März 2009 einigten sich die Finanzminister der G-20-Staaten in Horsham darauf, eine Registrierungspflicht für die Fonds einzuführen und geplant ist, die 100 weltweit größten Hedgefonds zu kontrollieren. Die Investoren sollen hierbei der US-Aufsicht Security and Exchange Commission (SEC) oder der britischen Financial Services Authority (FSA) Einblick in ihre Bilanzen gewähren.
Regulierung in den USA
Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC reguliert Hedge-Fonds in den USA. Hierzu hat sie Regeln für die Aufnahme von Fremdkapital und das Short Selling erlassen. Aufgrund der Regulierungen lassen sich viele Hedge-Fonds nicht registrieren, wodurch sie nicht für den öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Der Zugang ist jedoch für „qualifizierte“ Investoren (mit mehr als 200.000 USD Jahreseinkommen oder mehr als 5 Millionen USD Vermögen) möglich. Jeder Hedge-Fonds, der als „Limited Partnership LP“ firmiert, ist auf 499 „Partner“ beschränkt. Die SEC hat im Laufe des Jahres 2004 Regeln für Hedge-Fonds[8] erlassen, die mehr als 25 Millionen USD verwalten und offen für neue Investoren sind. Anwendung finden die Regeln seit 1. Februar 2006 (die Regeln sind unter Weblinks/Behörden verlinkt).
Nachdem bislang Publikationspflichten fehlen, suchen unter dem Druck der Konkurrenz amerikanische Hedge-Fonds auf andere Weise Vertrauen zu bilden, bspw. mit einer Zertifizierung nach ISO 9000, wie es der GAM Multi-Manager Hedge-Fonds getan hat.
Am 13. November 2008 wurden Manager der fünf größten Hedgefonds vor einen Kongressausschuss zitiert; dieser soll herausfinden, ob Hedgefonds eine Gefahr für das Finanzsystem darstellen.
Regulierung im Vereinigten Königreich
In Großbritannien unterliegen die Manager der Hedge-Fonds der Autorität der Financial Services Authority, dem britischen Gegenstück zur BaFin.
Regulierung in Liechtenstein
Im Liechtenstein erfolgt die Regulierung von Hedge-Fonds durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.
BVI-Gesetze direkt:
Anti-Money Laundering (Amendment) Regulations 2010